Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2005/034/IV I 5.Ä.  

 
 
Betreff: Flächennutzungsplan
hier: 5. Änderung Sondergebiet Solarenergienutzung Kostebrau
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
07.06.2017 
12. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
14.06.2017 
13. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
21.06.2017 
15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (17/06/19)
Anlagen:
Anlage zu BV 2005/034/IV 5.Ä. (Text)
Anlage zu BV 2005/034/IV 5.Ä. (Karte)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 5. Änderung des seit dem 22. September 1998 wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Lauchhammer für den Bereich der im Rahmen der Bergbausanierung zurückgebauten Tagesanlagen Römerkeller in Kostebrau. Es wird ein Sondergebiet Solarenergienutzung Kostebrau dargestellt.

 


Sachverhalt

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Lauchhammer ist die Fläche als Grünfläche ausgewiesen. Mit Beschlussfassung am 14.10.2015 (Beschluss-Nr. 15/10/43), Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaikanlage Kostebrau, Repowering und Umspannwerk, macht sich die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) erforderlich.

 

Bebauungspläne oder Vorhaben- und Erschließungspläne sind lt. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot).

 

Der vorliegende und durch die Stadtverordnetenversammlung bestätigte Aufstellungsbeschluss (Beschluss-Nr. 15/10/43) widerspricht derzeit den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes und muss, wie in der Anlage ersichtlich, im gekenntzeichneten Bereich geändert werden. 

 

Folgerichtig ist hier mit der Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes auch der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB bzgl. der Ausweisung der Grünfläche als Sonderbaufläche zu ändern. Der Vorhaben- und Erschließungsplan muss aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden.

 


Finanzielle Auswirkungennein

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2017

davon
2018

davon
2019

davon
2020

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlagen

Änderung des Flächennutzungsplans – Sondergebiet Solarenergienutzung Kostebrau (Entwurf Februar 2017)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu BV 2005/034/IV 5.Ä. (Text) (2801 KB)    
Anlage 2 2 Anlage zu BV 2005/034/IV 5.Ä. (Karte) (9404 KB)