Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 5. Änderung des seit dem 22. September 1998 wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Lauchhammer für den Bereich der im Rahmen der Bergbausanierung zurückgebauten Tagesanlagen Römerkeller in Kostebrau. Es wird ein Sondergebiet Solarenergienutzung Kostebrau dargestellt.
Sachverhalt
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Lauchhammer ist die Fläche als Grünfläche ausgewiesen. Mit Beschlussfassung am 14.10.2015 (Beschluss-Nr. 15/10/43), Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaikanlage Kostebrau, Repowering und Umspannwerk, macht sich die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) erforderlich.
Bebauungspläne oder Vorhaben- und Erschließungspläne sind lt. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot).
Der vorliegende und durch die Stadtverordnetenversammlung bestätigte Aufstellungsbeschluss (Beschluss-Nr. 15/10/43) widerspricht derzeit den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes und muss, wie in der Anlage ersichtlich, im gekenntzeichneten Bereich geändert werden.
Folgerichtig ist hier mit der Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes auch der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB bzgl. der Ausweisung der Grünfläche als Sonderbaufläche zu ändern. Der Vorhaben- und Erschließungsplan muss aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden.
Finanzielle Auswirkungennein
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen Änderung des Flächennutzungsplans – Sondergebiet Solarenergienutzung Kostebrau (Entwurf Februar 2017)
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