Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2017/003/VI/HA  

 
 
Betreff: Entscheidung über den Antrag des Budo-Verein Lauchhammer e.V. auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017 nach § 3 Absatz 2 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 24.06.2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: Wiedemann, Manja
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
14.06.2017 
13. Sitzung des Hauptausschusses an Verwaltung zurück verwiesen   
Anlagen:
Antrag Budo-Verein Lauchhammer e. V. auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017

 

Der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 10 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der aktuellen Fassung dem Bürgermeister die Empfehlung zu geben, den Antrag des Budo-Verein Lauchhammer

e. V. auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017 nach § 3 Absatz 2 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 24.06.2016 zuzulassen.

 


Sachverhalt

 

Der Budo-Verein Lauchhammer e. V. legte am 03.04.2017 einen Antrag auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017 vor.

 

Nach abschließender Prüfung der Unterlagen ist festzustellen, dass der Verein die

Fördervoraussetzungen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer erfüllt.

 

Allerdings lag der Antrag nicht entsprechend der lt. § 4 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vorgeschriebenen Frist vor und wäre allein auf Grund seiner Verspätung abzulehnen.

 

Im vorliegenden Fall war es dem Budo-Verein Lauchhammer e.V. jedoch nicht möglich, den v. g. Antrag fristgerecht am 31.07.2016 einzureichen. Der Kaufvertrag für das Objekt wurde erst Ende des Jahres 2016 / Anfang 2017 wirksam. 

 

Daher legt die Verwaltung dem Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer den Antrag des Budo-Vereins Lauchhammer e. V. gemäß § 10 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der aktuellen Fassung vor und bittet diesen, dem Bürgermeister die Empfehlung auszusprechen, den Antrag ausnahmsweise zuzulassen.

 

Auf Grund dessen wird dem Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer diese Vorlage hinsichtlich der grundsätzlichen Entscheidung zur Förderung im Rahmen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der aktuellen Fassung eingereicht.

 


Finanzielle Auswirkungenja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

421.1.03.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

362115

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

531820

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2017

davon
2018

davon
2019

davon
2020

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 

 

 

                  k. A.


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlagen

Antrag des Budo-Verein Lauchhammer e.V. auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Budo-Verein Lauchhammer e. V. auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017 (251 KB)