Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 10 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der aktuellen Fassung dem Bürgermeister die Empfehlung zu geben, den Antrag des Budo-Verein Lauchhammer e. V. auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017 nach § 3 Absatz 2 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 24.06.2016 zuzulassen.
Sachverhalt
Der Budo-Verein Lauchhammer e. V. legte am 03.04.2017 einen Antrag auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017 vor.
Nach abschließender Prüfung der Unterlagen ist festzustellen, dass der Verein die Fördervoraussetzungen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer erfüllt.
Allerdings lag der Antrag nicht entsprechend der lt. § 4 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vorgeschriebenen Frist vor und wäre allein auf Grund seiner Verspätung abzulehnen.
Im vorliegenden Fall war es dem Budo-Verein Lauchhammer e.V. jedoch nicht möglich, den v. g. Antrag fristgerecht am 31.07.2016 einzureichen. Der Kaufvertrag für das Objekt wurde erst Ende des Jahres 2016 / Anfang 2017 wirksam.
Daher legt die Verwaltung dem Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer den Antrag des Budo-Vereins Lauchhammer e. V. gemäß § 10 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der aktuellen Fassung vor und bittet diesen, dem Bürgermeister die Empfehlung auszusprechen, den Antrag ausnahmsweise zuzulassen.
Auf Grund dessen wird dem Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer diese Vorlage hinsichtlich der grundsätzlichen Entscheidung zur Förderung im Rahmen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der aktuellen Fassung eingereicht.
Finanzielle Auswirkungenja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen Antrag des Budo-Verein Lauchhammer e.V. auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017
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