Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 09.05.2017 den geprüften Jahresabschluss der Stadt Lauchhammer per 31.12.2013 einschließlich des Anhanges.
Sachverhalt
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises hat die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 abgeschlossen. Mit dem Jahresabschluss wurden die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz und der Rechenschaftsbericht sowie die den Jahresabschluss erläuternden Anlagen (Anhang, Anlagenübersicht, Forderungsübersicht und Verbindlichkeitenübersicht) geprüft. Die Bereiche Finanzmanagement und Kasse unterstützten die Prüfung des Jahresabschlusses.In die Prüfung eingeschlossen waren die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung, die sonstigen Teile des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und das Kassen- und Vergabewesen.
Im Jahr 2013 musste bis zur Veröffentlichung des beschlossenen Haushalts am 2. April 2013 nach den Grundsätzen der vorläufigen Haushaltsführung gearbeitet werden. Es wird bestätigt, dass bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde. Mit dem Jahresabschluss zum 31.12.2013 wird im Wesentlichen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Lauchhammer vermittelt. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen wurde nach den geltenden Vorschriften verfahren.
Das ordentliche Ergebnis 2013 weist ein Defizit in Höhe von 660.566,37 € aus. Gegenüber dem fortgeschriebenen Planansatz stellt dies eine Verschlechterung um 413.731,23 € dar, maßgeblich herbeigeführt durch Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 1,386 Mio. €. Das Defizit wurde durch Entnahme aus der Rücklage gedeckt. In der Bilanz zum 31.12.2013 wird damit eine Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.160.757,63 € ausgewiesen. Das außerordentliche Ergebnis schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 37.814,57 € ab. Damit erhöht sich der Fehlbetragsvortrag aus dem außerordentlichen Ergebnis auf 60.573,13 €.
Der Jahresabschluss 2013 enthält in Anlage 7 den Beteiligungsbericht. Dieser war nicht Gegenstand der Prüfung.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Bürgermeister, den geprüften Entwurf des Jahresabschlusses 2013 der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Aufgrund des seitenmäßigen Umfanges des Jahresabschlusses und des Prüfberichtes hat die Stadtverwaltung aus Kostengründen entschieden, dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung sowie den Fraktionsvorsitzenden jeweils nur ein ausgedrucktes Exemplar herauszugeben. Mit der Ausreichung der Beschlussvorlage stehen v. g. Unterlagen für alle Stadtverordneten im Allris-Ratsinformationssystem zur Verfügung. Zusätzlich kann im Geschäftsbereich Finanzverwaltung in v. g. Unterlagen Einsicht genommen werden.
Finanzielle Auswirkungenja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ x ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen - Prüfbericht zum JA 2013 des Rechnungsprüfungsamtes vom 09.05.2017 - Geprüfter Jahresabschluss 2013 inklusive des Anhanges
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