Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2017/005/VI/HA  

 
 
Betreff: Entscheidung über den Antrag des Allgemeinen Hundesportvereins Lauchhammer e.V. auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017 nach § 3 Absatz 2 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 24.06.2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: Wiedemann, Manja
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
14.06.2017 
13. Sitzung des Hauptausschusses an Verwaltung zurück verwiesen   
Anlagen:
Antrag Allgemeiner Hundesportverein Lauchhammer e. V. auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für das Jahr 2017

 

Der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 10 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 24.06.2016 dem Bürgermeister die Empfehlung auszusprechen, den Antrag des Allgemeinen Hundesportvereins Lauchhammer e.V. auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017 nach § 3 Absatz 2 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der aktuellen Fassung zuzulassen und die Betriebskosten mit einem Zuschuss in Höhe von 40 % zu fördern.

 


Sachverhalt

 

Der Allgemeinen Hundesportverein Lauchhammer e.V. legte am 19.04.2017 einen Antrag auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017 vor.

 

Nach abschließender Prüfung der Unterlagen ist festzustellen, dass der Verein die

Fördervoraussetzungen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer erfüllt.

 

Allerdings lag der Antrag nicht entsprechend der lt. § 4 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 24.06.2016 vorgeschriebenen Frist vor und wäre allein auf Grund seiner Verspätung abzulehnen.

Die Frist für die Beantragung der Zuwendung zu den Betriebskosten für das Jahr 2017 ergibt sich aus der bis zum Ende des Jahres 2016 geltenden Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 14.06.2012, letzte Änderung vom 20.10.2015 und war der 31.07.2016.

 

Die Verwaltung legt dem Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer den v. g. Antrag des Allgemeinen Hundesportvereins Lauchhammer e.V. gemäß § 10 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der aktuellen Fassung vor und bittet diesen, dem Bürgermeister die Empfehlung auszusprechen, den Antrag ausnahmsweise zuzulassen. 

 

Gemäß § 3 Absatz 2 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 24.06.2016 können die Betriebskosten lt. Abrechnung des Vorjahres in Höhe von 40 % bezuschusst werden.

Die konkreten Betriebskostenabrechnung für das Objekt Elsterwerdaer Straße des Jahres 2016, die für die Antragstellung zur Förderung der Betriebskosten für das Jahr 2017 als Grundlage dienen, liegen dem Antrag nicht bei, wurden aber nachgefordert. (Aus der Angabe des Vereins zu den gezahlten Abschlägen würde sich ein Zuschussbetrag in Höhe von ca. 824,00 € ergeben.)

Auf Grund dessen wird dem Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Lauchhammer diese Vorlage hinsichtlich der grundsätzlichen Entscheidung zur Förderung im Rahmen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer eingereicht.

 


Finanzielle Auswirkungenja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

421.1.07.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

362800

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

531820

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2017

davon
2018

davon
2019

davon
2020

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand

 

 

 

 

                   824,-


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlagen

Antrag des Allgemeinen Hundesportvereins Lauchhammer e.V. auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Allgemeiner Hundesportverein Lauchhammer e. V. auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für das Jahr 2017 (3444 KB)