Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 10 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 24.06.2016 dem Bürgermeister die Empfehlung auszusprechen, den Antrag des Allgemeinen Hundesportvereins Lauchhammer e.V. auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017 nach § 3 Absatz 2 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der aktuellen Fassung zuzulassen und die Betriebskosten mit einem Zuschuss in Höhe von 40 % zu fördern.
Sachverhalt
Der Allgemeinen Hundesportverein Lauchhammer e.V. legte am 19.04.2017 einen Antrag auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017 vor.
Nach abschließender Prüfung der Unterlagen ist festzustellen, dass der Verein die Fördervoraussetzungen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer erfüllt.
Allerdings lag der Antrag nicht entsprechend der lt. § 4 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 24.06.2016 vorgeschriebenen Frist vor und wäre allein auf Grund seiner Verspätung abzulehnen. Die Frist für die Beantragung der Zuwendung zu den Betriebskosten für das Jahr 2017 ergibt sich aus der bis zum Ende des Jahres 2016 geltenden Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 14.06.2012, letzte Änderung vom 20.10.2015 und war der 31.07.2016.
Die Verwaltung legt dem Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer den v. g. Antrag des Allgemeinen Hundesportvereins Lauchhammer e.V. gemäß § 10 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der aktuellen Fassung vor und bittet diesen, dem Bürgermeister die Empfehlung auszusprechen, den Antrag ausnahmsweise zuzulassen.
Gemäß § 3 Absatz 2 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 24.06.2016 können die Betriebskosten lt. Abrechnung des Vorjahres in Höhe von 40 % bezuschusst werden. Die konkreten Betriebskostenabrechnung für das Objekt Elsterwerdaer Straße des Jahres 2016, die für die Antragstellung zur Förderung der Betriebskosten für das Jahr 2017 als Grundlage dienen, liegen dem Antrag nicht bei, wurden aber nachgefordert. (Aus der Angabe des Vereins zu den gezahlten Abschlägen würde sich ein Zuschussbetrag in Höhe von ca. 824,00 € ergeben.) Auf Grund dessen wird dem Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer diese Vorlage hinsichtlich der grundsätzlichen Entscheidung zur Förderung im Rahmen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer eingereicht.
Finanzielle Auswirkungenja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen Antrag des Allgemeinen Hundesportvereins Lauchhammer e.V. auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017
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