Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschlussempfehlung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 09.05.2017 den geprüften Jahresabschluss der Stadt Lauchhammer per 31.12.2013 einschließlich des Anhanges.
Beratungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||