Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 9 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) die Änderung zum Stellenplan 2017 gemäß Anlage.
Sachverhalt
Der Stellenplan ist gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 6 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) Bestandteil des Haushaltes. Gemäß § 9 KomHKV bedürfen nachträgliche Änderungen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung.
Um das Stellenausschreibungs- und Auswahlverfahren für die Ausbildung im
Im Hallen-Freizeitbad „Am Weinberg“ wurden 2017 umfangreiche Sanierungsarbeiten durchgeführt. Mit Inbetriebnahme der Saunaerweiterung ist es auf Grund der entstandenen Mehrflächen im Ruhebereich sowie der Reinigungsfläche der neuen Sauna erforderlich, die Reinigungszeiten zu verlängern. Durch Anschaffung neuer Reinigungsmaschinen kann ein Teil des zeitlichen Mehraufwandes bei gleicher Personalstärke kompensiert werden. Dennoch ist eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit bei 3 Mitarbeiterinnen aus dem Reinigungsbereich um insgesamt 0,175 VZE (7 Std./Woche) erforderlich.
Zur Absicherung des Badebetriebes im Hallen-Freizeitbad sollen zwei Stellen in geringfügiger Beschäftigung (á 0,175 VZE) geschaffen werden sowie die Stellenanteile von zwei Rettungsschwimmerstellen von 0,75 auf 0,9 VZE erhöht werden.
Insgesamt erhöht sich der Stellenanteil im Teil 1 – Gesamtübersicht - bei den Tariflich Beschäftigten somit um 0,825 VZE und im Teil 2 –Besondere Abschnitte – bei den Auszubildenden um 2,0 VZE.
Finanzielle Auswirkungenja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ x ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen Stellenplan 2017
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||