Der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 10 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 24.06.2016 dem Bürgermeister die Empfehlung auszusprechen, den Antrag des Allgemeinen Hundesportvereins Lauchhammer e.V. auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017 nach § 3 Absatz 2 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der aktuellen Fassung zuzulassen und die Betriebskosten mit einem Zuschuss in Höhe von 40 % zu fördern.
14.06.2017 - Hauptausschuss
Ö 14 - an Verwaltung zurück verwiesen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)