Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Tagesordnung - 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
Bezeichnung: 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Mi, 15.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:33
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
Anlagen:
Antrag - Fraktion Pro Lauchhammer/VSL

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 20.03.2024      
Ö 3     Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4     Informationen des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 5     Bericht des Hauptverwaltungsbeamten      
Ö 6     Einwohnerfragestunde      
Ö 7     Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 8     2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren (Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer) vom 02.12.2021     2021/049/VII 2.Ä  
Ö 9     2. Änderung der Ehrungssatzung  
Enthält Anlagen
2011/009/V 2.Ä.  
Ö 10     Erhöhung des Nutzungsentgeltes für Garagen hier: Ergänzung Mieten  
2021/042/VII 1.Ä.  
Ö 11     Geprüfter Jahresabschluss der Stadt Lauchhammer per 31.12.2018  
Enthält Anlagen
2024/004/VII  
Ö 12     Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Jahr 2018  
2024/009/VII  
Ö 13     Geprüfter Jahresabschluss der Stadt Lauchhammer per 31.12.2019  
Enthält Anlagen
2024/010/VII  
Ö 14     Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Jahr 2019  
2024/011/VII  
Ö 15     6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau" Hier: Abwägungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2021/061/VII II  
Ö 16     6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau" Hier: Feststellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2021/061/VII III  
Ö 17     Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau" Hier: Abwägungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2021/060/VII II  
Ö 18     Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau" Hier: Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2021/060/VII III  
Ö 19     Antrag zur Gebietskulisse  
2024/012/VII  
Ö 20     Kofinanzierung Spielplatz Lauchhammer-Ost aus kommunalen Mitteln  
2024/001/VII/M  
    VORLAGE
   

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beauftragte mit Beschluss-Nummer 23/09/31 vom 20.09.2023 den Bürgermeister mit der Beantragung von LEADER-Fördermitteln in Höhe von 127.500,00 € (75% von 170.000,00 €) für die Maßnahme „Errichtung eines Spielplatzes an der Skateranlage auf dem Gelände des Sportforums Lauchhammer-Ost“ und beschloss die Aufnahme in den Haushalt 2024.

 

Der Haushalt ist mittlerweile rechtskräftig. Der Antrag wurde fristgerecht bei der LAG „Lausitzer Seenland“ gestellt und auch positiv bevotet.

 

Der daraufhin beim zuständigen Landesamt (LELF) zu stellende Förderantrag wurde grundsätzlich positiv begleitet.

Mit Bescheid vom 03.04.2024 erfolgte seitens des LELF eine „Eingangsbestätigung mit Nachforderungen und Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns“.

 

Wichtigster Teil der Nachforderung war der Nachweis der Gesamtfinanzierung. Konkret geht es um die zwingende Umsetzung der LEADER-Richtlinie Pkt. 4.3. Darin wird für juristische Personen des öffentlichen Rechts eine kumulative Förderung in Verbindung mit privaten Mitteln Dritter für zulässig erklärt. Allerdings darf die Gesamtsumme der Zuwendungen maximal 80 % betragen. Das bedeutet, dass von den privaten Spenden in Höhe von 40.000,00 € nur 7.972,41 € laut Bescheid zur Kumulierung der Zuwendung eingesetzt werden. Die restlichen Spendenmittel in Höhe von 32.027,59 € reduzieren die Zuwendung.

 

Die aktuell geplanten Baukosten für die Fördermaßnahme belaufen sich auf 159.488,10 €. Der maximale Förderbetrag beträgt 95.530,89 €. Die resultierende Differenz von 63.917,21 € wird zu 40.000,00 € aus den Spendenmitteln getragen.

 

Der fehlende Restbetrag von 23.917,21 € muss jetzt von der Stadt als Eigenmittelbeitrag aus dem Haushalt beigesteuert werden. Hierzu werden noch verfügbare Haushaltsreste an kommunalen investiven Eigenmitteln aus der vom Land abgelehnten KIP-Fördermaßnahme für die Waldschule Lauchhammer-Ost eingesetzt.

 

Diese eigenverantwortliche Mittelbereitstellung durch die Stadtverwaltung ist von der Haushaltssatzung gedeckt und bedarf keines separaten Beschlusses.

 

Ö 21     Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung      
N 1     Eröffnung der Sitzung (nichtöffentlicher Teil)    
N 2     Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 20.03.2024    
N 3     Feststellung der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil    
N 4     Information des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung    
N 5     Bericht des Hauptverwaltungsbeamten    
N 6     Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung    
N 7     Verkauf eines Grundstücks Hier: Aufhebung   2022/046/VII NÖ A  
N 8     Verkauf eines Grundstücks   2024/007/VII NÖ  
N 9     Schließung der Sitzung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag - Fraktion Pro Lauchhammer/VSL (282 KB)