Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2024/011/VII  

 
 
Betreff: Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Jahr 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Freudenberg, Sylvia
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
22.04.2024    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Mai 2024      
Finanzausschuss Vorberatung
07.05.2024 
19. Sitzung des Finanzausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
13.05.2024 
24. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
15.05.2024 
27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Wirtschaftspüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft concredis aus dem Prüfbericht vom 22.03.2024, den Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Lauchhammer für das Haushaltsjahr 2019 zu entlasten.

 


Sachverhalt

 

Durch die Wirtschaftspüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft concredis wurde im Auftrag des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Oberspreewald Lausitz der Jahresabschluss für das Haushaltjahr 2019 nach § 104 i. V. m. § 82 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) geprüft.

 

Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss 2019 den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.

 

Es wird durch den Jahresabschluss 2019 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Lauchhammer vermittelt. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Daher wird vorgeschlagen, dem Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltjahr 2019 gem. § 82 Abs. 4 BbgKVerf nach Beschluss des geprüften Jahresabschlusses Entlastung zu erteilen.

 

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2024

davon
2025

davon
2026

davon
2027

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR