Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Wirtschaftspüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft concredis aus dem Prüfbericht vom 22.03.2024, den Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Lauchhammer für das Haushaltsjahr 2019 zu entlasten.
Sachverhalt
Durch die Wirtschaftspüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft concredis wurde im Auftrag des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Oberspreewald Lausitz der Jahresabschluss für das Haushaltjahr 2019 nach § 104 i. V. m. § 82 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) geprüft.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss 2019 den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.
Es wird durch den Jahresabschluss 2019 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Lauchhammer vermittelt. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Daher wird vorgeschlagen, dem Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltjahr 2019 gem. § 82 Abs. 4 BbgKVerf nach Beschluss des geprüften Jahresabschlusses Entlastung zu erteilen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR
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