Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beauftragte mit Beschluss-Nummer 23/09/31 vom 20.09.2023 den Bürgermeister mit der Beantragung von LEADER-Fördermitteln in Höhe von 127.500,00 € (75% von 170.000,00 €) für die Maßnahme „Errichtung eines Spielplatzes an der Skateranlage auf dem Gelände des Sportforums Lauchhammer-Ost“ und beschloss die Aufnahme in den Haushalt 2024.
Der Haushalt ist mittlerweile rechtskräftig. Der Antrag wurde fristgerecht bei der LAG „Lausitzer Seenland“ gestellt und auch positiv bevotet.
Der daraufhin beim zuständigen Landesamt (LELF) zu stellende Förderantrag wurde grundsätzlich positiv begleitet. Mit Bescheid vom 03.04.2024 erfolgte seitens des LELF eine „Eingangsbestätigung mit Nachforderungen und Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns“.
Wichtigster Teil der Nachforderung war der Nachweis der Gesamtfinanzierung. Konkret geht es um die zwingende Umsetzung der LEADER-Richtlinie Pkt. 4.3. Darin wird für juristische Personen des öffentlichen Rechts eine kumulative Förderung in Verbindung mit privaten Mitteln Dritter für zulässig erklärt. Allerdings darf die Gesamtsumme der Zuwendungen maximal 80 % betragen. Das bedeutet, dass von den privaten Spenden in Höhe von 40.000,00 € nur 7.972,41 € laut Bescheid zur Kumulierung der Zuwendung eingesetzt werden. Die restlichen Spendenmittel in Höhe von 32.027,59 € reduzieren die Zuwendung.
Die aktuell geplanten Baukosten für die Fördermaßnahme belaufen sich auf 159.488,10 €. Der maximale Förderbetrag beträgt 95.530,89 €. Die resultierende Differenz von 63.917,21 € wird zu 40.000,00 € aus den Spendenmitteln getragen.
Der fehlende Restbetrag von 23.917,21 € muss jetzt von der Stadt als Eigenmittelbeitrag aus dem Haushalt beigesteuert werden. Hierzu werden noch verfügbare Haushaltsreste an kommunalen investiven Eigenmitteln aus der vom Land abgelehnten KIP-Fördermaßnahme für die Waldschule Lauchhammer-Ost eingesetzt.
Diese eigenverantwortliche Mittelbereitstellung durch die Stadtverwaltung ist von der Haushaltssatzung gedeckt und bedarf keines separaten Beschlusses.
Alle Beträge in EUR
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