Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 19.04.2024. Die Begründung wird gebilligt.
Die Änderung des Landschaftsplans wird zur Kenntnis genommen. Sachverhalt
Am 01.12.2021 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss Nr. 2021/061/VII I zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau" gefasst.
Die Beteiligung erfolgte in einem zweistufigen Verfahren, jeweils zum Vorentwurf und zum Entwurf, wobei das Beteiligungsverfahren zum Vorentwurf in der Zeit vom 25.07.2022 bis einschließlich 26.08.2022 stattfand. Das Beteiligungsverfahren zum Entwurf fand in der Zeit vom 16.10.2023 bis einschließlich 24.11.2023 statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, die abwägungsrelevanten Belange ermittelt und in einem Abwägungsbericht erfasst. Die Abwägung wurde mit Beschlussvorlagen-Nr. 2021/061/VII II beschlossen.
Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, werden vom Ergebnis, unter Angabe der Gründe, informiert.
Damit ist folgerichtig der Feststellungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau" zu fassen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen - Planzeichnung - Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer mit Umweltbericht und Fortschreibung des Landschaftsplans
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