Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Wirtschaftspüfungsgesellschaft und Steuerberatungs-gesellschaft concredis aus dem Prüfbericht vom 15.03.2024, den Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Lauchhammer für das Haushaltsjahr 2018 zu entlasten. Sachverhalt
Durch die Wirtschaftspüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft concredis wurde im Auftrag des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Oberspreewald Lausitz der Jahresabschluss für das Haushaltjahr 2018 nach § 104 i. V. m. § 82 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) geprüft.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss 2018 den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.
Es wird durch den Jahresabschluss 2018 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Lauchhammer vermittelt. Der Rechenschafts-bericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Daher wird vorgeschlagen, dem Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltjahr 2018 gem. § 82 Abs. 4 BbgKVerf nach Beschluss des geprüften Jahresabschlusses Entlastung zu erteilen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR
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