Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2011/009/V 2.Ä.  

 
 
Betreff: 2. Änderung der Ehrungssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Fraktion
Einreicher:PRO Lauchhammer/VSL / DIE LINKE / CDU
Federführend:Stabstelle Recht Bearbeiter/-in: Roselt, Wieland
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
13.05.2024 
24. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
15.05.2024 
27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (24/05/11)  
Anlagen:
Anlage zur BV 2011/009/V 2.Ä.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung) vom 10. Juni 2011 gemäß Anlage.

 


Sachverhalt

 

Gemäß § 7 Abs. 2 der Ehrungssatzung bedürfen Verleihungen oder Entziehungen von Ehrungen eines Beschlusses der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer.

 

Diese Regelung hat sich als unpraktikabel erwiesen, weil aufgrund von Abwesenheit nicht die erforderliche Mindestanzahl von Stadtverordneten für eine Beschlussfähigkeit gegeben war.

 

Durch die einfache Mehrheitsentscheidung der anwesenden Mitglieder der Stadtverordneten-versammlung ist die Beschlussfähigkeit gegeben und die parlamentarische Mehrheitsentscheidung gehrleistet.

Daher wird vorgeschlagen, § 7 Abs. 2 der Ehrungssatzung wie folgt zu ändern.

 

Synopse

 

Satzung der Stadt Lauchhammer über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten

(Ehrungssatzung) vom 10. Juni 2011

2. Änderung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Ehrung verdien-ter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung) vom 10. Juni 2011

Präambel

 

§ 7 Verfahren bei Ehrungen

 

 1. Alle Gremienentscheidungen zu Ehrungen,
     die in dieser Satzung geregelt sind sowie
     deren Rücknahmen werden in nichtöffent-
     licher Sitzung getroffen.

 

 2. Beschlüsse über die Verleihungen oder
     die Entziehungen bedürfen einer Mehr-

     heit von zwei Dritteln der gesetzlichen
     Anzahl der Mitglieder der Stadtverord-
     netenversammlung.

 

3. Die Ablehnung der Beschlussvorlage
    nach Abs. 1 durch die Stadtverordneten-
    versammlung bedarf keiner Begründung.

 

 4. Der Beschluss über die Verleihung des

     Ehrenbürgerrechts, des Ehrenpreises
     oder der Ehrenurkunde ist im amtlichen
     Bekanntmachungsblatt der Stadt Lauch-
     hammer „Amtsblatt für die Stadt Lauch-
     hammer“ öffentlich bekannt zu machen;
     entsprechendes gilt für die Entziehung.

 

5. Über die vorgenommenen Verleihungen
    des Ehrenbürgerrechts wird ein Register
    im Stadtarchiv geführt.

Präambel

 

§ 7 Verfahren bei Ehrungen

 

 1. Alle Gremienentscheidungen zu Ehrungen,
     die in dieser Satzung geregelt sind sowie
     deren Rücknahmen werden in nichtöffent-
     licher Sitzung getroffen.

 

 2. Beschlüsse über die Verleihungen oder
     die Entziehungen bedürfen einer Mehr-
     heit von zwei Dritteln der anwesenden
     Mitglieder der Stadtverordneten-
     versammlung.

 

 3. Die Ablehnung der Beschlussvorlage
     nach Abs. 1 durch die Stadtverordneten-
     versammlung bedarf keiner Begründung.

 

 4. Der Beschluss über die Verleihung des

     Ehrenbürgerrechts, des Ehrenpreises
     oder der Ehrenurkunde ist im amtlichen
     Bekanntmachungsblatt der Stadt Lauch-
     hammer „Amtsblatt für die Stadt Lauch-
     hammer“ öffentlich bekannt zu machen;
      entsprechendes gilt für die Entziehung.

 

5. Über die vorgenommenen Verleihungen
    des Ehrenbürgerrechts wird ein Register
    im Stadtarchiv geführt.

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein

 

 

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2023

davon
2024

davon
2025

davon
2026

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung) vom 10. Juni 2011

 

 

Dirk Ruben    Viola Weinert   Jens Nowak

PRO Lauchhammer/VSL  DIE LINKE   CDU

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2011/009/V 2.Ä. (58 KB)