Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung) vom 10. Juni 2011 gemäß Anlage.
Sachverhalt
Gemäß § 7 Abs. 2 der Ehrungssatzung bedürfen Verleihungen oder Entziehungen von Ehrungen eines Beschlusses der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer.
Diese Regelung hat sich als unpraktikabel erwiesen, weil aufgrund von Abwesenheit nicht die erforderliche Mindestanzahl von Stadtverordneten für eine Beschlussfähigkeit gegeben war.
Durch die einfache Mehrheitsentscheidung der anwesenden Mitglieder der Stadtverordneten-versammlung ist die Beschlussfähigkeit gegeben und die parlamentarische Mehrheitsentscheidung gewährleistet.
Synopse
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein
Alle Beträge in EUR Anlagen 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung) vom 10. Juni 2011
Dirk Ruben Viola Weinert Jens Nowak PRO Lauchhammer/VSL DIE LINKE CDU
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