Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt aufgrund § 10 BauGB den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau" in der Fassung vom 19.04.2024 als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
Die Zustimmung für den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau" wird erteilt.
Sachverhalt
Am 01.12.2021 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss Nr. 2021/060/VII I zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau“ gefasst.
Die Beteiligung erfolgte in einem zweistufigen Verfahren, jeweils zum Vorentwurf und zum Entwurf, wobei das Beteiligungsverfahren zum Vorentwurf in der Zeit vom 25.07.2022 bis einschließlich 26.08.2022 stattfand. Das Beteiligungsverfahren zum Entwurf fand in der Zeit vom 16.10.2023 bis einschließlich 24.11.2023 statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, die abwägungsrelevanten Belange ermittelt und in einem Abwägungsbericht erfasst. Aus dem Abwägungsbericht ergeben sich lediglich redaktionelle Korrekturen. Änderungserfordernisse für die vorgesehene Planung bestehen nicht.
Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, werden vom Ergebnis, unter Angabe der Gründe, informiert.
Die Abwägung wurde durchgeführt und mit Beschlussvorlagen-Nr. 2021/060/VII II beschlossen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen
- Planzeichnung inkl. textlichen Festsetzungen - Vorhaben- und Erschließungsplan - Begründung - Durchführungsvertrag - Umweltbericht - Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung - Artenschutzfachbeitrag - FFH-Verträglichkeitsuntersuchung Teil 1 und Teil 2 - Brandschutzkonzept - Blendgutachten
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