Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/060/VII III  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau"
Hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
22.04.2024    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Mai 2024      
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
06.05.2024 
18. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
13.05.2024 
24. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
15.05.2024 
27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (24/05/20)  
Anlagen:
08_FFH-Verträglichkeitsuntersuchung Natura2000_vBP PV Kostebrau_Satzung_Teil2
09_Brandschutzkonzept_vBP PV Kostebrau_Satzung
10_Blendgutachten_vBP PV Kostebrau_Satzung

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt aufgrund § 10 BauGB den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau" in der Fassung vom 19.04.2024 als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

Die Zustimmung für den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau" wird erteilt.

 


Sachverhalt

 

Am 01.12.2021 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss Nr. 2021/060/VII I zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau“ gefasst.

 

Die Beteiligung erfolgte in einem zweistufigen Verfahren, jeweils zum Vorentwurf und zum Entwurf, wobei das Beteiligungsverfahren zum Vorentwurf in der Zeit vom 25.07.2022 bis einschließlich 26.08.2022 stattfand. Das Beteiligungsverfahren zum Entwurf fand in der Zeit vom 16.10.2023 bis einschließlich 24.11.2023 statt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, die abwägungsrelevanten Belange ermittelt und in einem Abwägungsbericht erfasst. Aus dem Abwägungsbericht ergeben sich lediglich redaktionelle Korrekturen. Änderungserfordernisse für die vorgesehene Planung bestehen nicht.

 

Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, werden vom Ergebnis, unter Angabe der Gründe, informiert.

 

Die Abwägung wurde durchgeführt und mit Beschlussvorlagen-Nr. 2021/060/VII II beschlossen.

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen 

 

Produkt:

 

511.1.01

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

511.1.01.01

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

111006

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

521160

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2024

davon
2025

davon
2026

davon
2027

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

 

-          Planzeichnung inkl. textlichen Festsetzungen

-          Vorhaben- und Erschließungsplan

-          Begründung

-          Durchführungsvertrag

(Die nachfolgenden Anlagen werden aufgrund des seitenmäßigen Umfanges nur digital zur Verfügung gestellt!)
 

-          Umweltbericht

-          Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

-          Artenschutzfachbeitrag

-          FFH-Verträglichkeitsuntersuchung Teil 1 und Teil 2

-          Brandschutzkonzept

-          Blendgutachten

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 10 9 08_FFH-Verträglichkeitsuntersuchung Natura2000_vBP PV Kostebrau_Satzung_Teil2 (28579 KB)    
Anlage 7 10 09_Brandschutzkonzept_vBP PV Kostebrau_Satzung (740 KB)    
Anlage 8 11 10_Blendgutachten_vBP PV Kostebrau_Satzung (2496 KB)