Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/061/VII II  

 
 
Betreff: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau"
Hier: Abwägungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
22.04.2024    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Mai 2024      
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
06.05.2024 
18. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
13.05.2024 
24. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
15.05.2024 
27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (24/05/17)  
Anlagen:
Anlage zur BV - Abwägungsbericht

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt über die während des Beteiligungsverfahrens zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 18.08.2023 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gemäß der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungsbericht).


Sachverhalt

 

Am 01.12.2021 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss Nr. 2021/061/VII I zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP 2/2021-VBP "Photovoltaik Kostebrau" gefasst.

 

Die Beteiligung erfolgte in einem zweistufigen Verfahren, jeweils zum Vorentwurf und zum Entwurf, wobei das Beteiligungsverfahren zum Vorentwurf in der Zeit vom 25.07.2022 bis einschließlich 26.08.2022 stattfand. Das Beteiligungsverfahren zum Entwurf fand in der Zeit vom 16.10.2023 bis einschließlich 24.11.2023 statt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, die abwägungsrelevanten Belange ermittelt und in einem Abwägungsbericht erfasst. Aus dem Abwägungsbericht ergeben sich lediglich redaktionelle Korrekturen. Änderungserfordernisse für die vorgesehene Planung bestehen nicht.

 

Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, werden vom Ergebnis, unter Angabe der Gründe, in Kenntnis gesetzt.

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

511.1.01

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

511.1.01.01

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

111006

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

521160

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2024

davon
2025

davon
2026

davon
2027

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

 

-          Abwägungsbericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV - Abwägungsbericht (313 KB)