Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beauftragt den Bürgermeister, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 23 Abs. 2 Satz 2des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in Brandenburg zur Unterbringung obdachloser Menschen der Stadt Lauchhammer mit der Stadt Senftenberg gemäß Anlage abzuschließen.
28.11.2011 - Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
30.11.2011 - Hauptausschuss
Ö 14 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
07.12.2011 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 13 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 11/12/38
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)