Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes vom 24. Oktober 2011 den geprüften Jahresabschluss der Stadt Lauchhammer per 31.12.2009 einschließlich Übersichten und Anhang.
Sachverhalt Der Jahresabschluss zum 31.12.2009 – bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Rechenschaftsbericht sowie die den Jahresabschluss erläuternden Anlagen (Anhang, Anlagenübersicht, Forderungsübersicht und Verbindlichkeitenübersicht) wurden unter Einbeziehung der Buchführung der Stadt Lauchhammer von der WIKOM AG geprüft.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze, die Haushaltsdurchführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss.
Im Rahmen des Jahresabschlusses hat die Stadt Lauchhammer von der Bestimmung des § 141 Abs. 21 BgbKVerf Gebrauch gemacht und Berichtigungen der Eröffnungsbilanz vorgenommen.
Die Prüfung der Einhaltung des Haushaltsplanes 2009, die durch die WIKOM AG stichprobenartig erfolgte, hat aufgezeigt, dass die Abwicklung des Haushaltsplanes 2009 ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Mit dem Jahresabschluss zum 31.12.2009 wird unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Lauchhammer vermittelt.
Angesichts des immensen Seitenumfanges des Jahresabschlusses und des Prüfberichtes der WIKOM AG vom 24. Oktober 2011 besteht für die Stadtverordneten im Amt Finanzverwaltung die Möglichkeit der Einsichtnahme in v. g. Unterlagen. Es wird um Ihr Verständnis für diese Vorgehensweise gebeten. Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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