Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Beschlussfassung des Jahresabschlusses der Stadt Lauchhammer zum 31.12.2009 einschließlich Übersichten und Anhang die in diesem Zeitraum tätig gewesene Hauptverwaltungsbeamtin der Stadt Lauchhammer zu entlasten.
Sachverhalt
Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 hat das Rechnungsprüfungsamt die Inanspruchnahme einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entsprechend § 102 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) genutzt.
Die Prüfung wurde nach dem § 104 Abs. 1 und 2 und § 103 Abs. 1 BbgKVerf vorgenommen. Es wurde u. a. auf die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorschriften, den ordnungsgemäßen Nachweis und die den kommunalrechtlichen Vorschriften entsprechende Bewertung des in dem Jahresabschluss 2009 ausgewiesenen Vermögens, der Sonderposten, der Rückstellungen, der Verbindlichkeiten und der Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge sowie Auszahlungen und Einzahlungen geachtet.
In einem Schlussbericht wurden die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses unter Einführung der Buchführung dargestellt. Gemäß § 104 Abs. 4 BbgKVerf enthält der Schlussbericht eine Bewertung zum Jahresabschluss einschließlich des Vorschlags zur Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten.
Nach Beschluss des geprüften Jahresabschlusses 2009 ist der Hauptverwaltungsbeamte zu entlasten.
Angesichts des immensen Seitenumfanges des Jahresabschlusses und des Prüfberichtes der WIKOM AG vom 24. Oktober 2011 besteht für die Stadtverordneten im Amt Finanzverwaltung die Möglichkeit der Einsichtnahme in v. g. Unterlagen. Es wird um Ihr Verständnis für diese Vorgehensweise gebeten.
Finanzielle Auswirkungen nein
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ X] Nein
Alle Beträge in EUR.
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