Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt
Mit der Beschlussvorlage zum Haushalt 2011 wurde auch ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen.
Im Punkt 4.3. des Haushaltssicherungskonzeptes „Mehrerträge durch Überarbeitung und Anpassung von Gebührensatzungen“ ist u. a. festgelegt, die Gewässerunterhaltungsgebührensatzung in 2011 zu überarbeiten und ab 01.01.2012 auf den Bürger gemäß Kommunalabgabengesetz umzulegen.
Zur Gewässerunterhaltungsgebührensatzung ist zu vermerken, dass auf die Erhebung der Gebühr mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.12.2004 aufgrund eines ungünstigen Aufwands-/Nutzenverhältnisses verzichtet wurde. Die derzeitige Haushaltssituation der Stadt Lauchhammer macht es notwendig, den seinerzeit gefassten Beschluss zu korrigieren.
Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [x ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
Anlagen Anlage 1: Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ Anlage 2: Kalkulation Anlage 3: Vorkalkulation
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