Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lauchhammer - Friedhofsgebührensatzung – gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt
Laut § 64 Abs. 2 Pkt. 1 Kommunalverfassung Land Brandenburg haben die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge neben Steuern auch aus speziellen Entgelten für die von ihnen erbrachten Leistungen zu beschaffen. Im Bereich Friedhofswesen ist die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe im Moment nicht gewährleistet. Der Kostendeckungsgrad in diesem Gebührenhaushalt beträgt aktuell 51,16 % (zugrundegelegt sind die Zahlen des abgeschlossenen Haushaltsjahres 2010). Im Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2011 wurde deshalb eine Erhöhung der Friedhofsgebühren beschlossen. Es sollen Mehrerträge in Höhe von 30 T€ erzielt werden.
Die vorgenommenen Änderungen des ursprünglichen Satzungstextes sind aus der als Anlage 2 beigefügten Synopse ersichtlich.
Die der Kalkulation zugrunde liegenden hohen Kosten für die Friedhofsunterhaltung entstehen durch die speziellen Gegebenheiten in Lauchhammer. Die Stadt Lauchhammer unterhält sieben Friedhöfe mit je einer Feierhalle.
Eine 100%ige Umlage der anfallenden Kosten würde zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung der Bürger führen (siehe Anlage 3). Erfahrungsgemäß führt das dazu, dass verstärkt auf alternative Möglichkeiten ausgewichen wird.
Um einen besseren Kostendeckungsgrad zu erreichen, soll im 1. Schritt eine moderate Anpassung der Friedhofsgebühren erfolgen (Vergleiche Nachbarkommunen - siehe ebenfalls Anlage 3). In einem weiteren Schritt ist zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Kosten für die Friedhofsbewirtschaftung gesenkt werden können.
Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
Anlagen Anlage 1 - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lauchhammer, -Friedhofsgebührensatzung- Anlage 2 - Synopse Anlage 3 - Vergleich Gebühren Anlage 4 - Übersicht zur Kalkulation Anlage 4.1. - Zusammenfassung der Zahlen – Stand Jahresergebnis 2010 und Berücksichtigung der vorgeschlagenen Gebühren Anlage 4.2. - Gebührenermittlung für Friedhofsgebühren – hier Gebühren mit aufwendigen Berechnungsgrundlagen Anlage 4.3. - Betriebsabrechungsbogen Kalkulation Gebühren Friedhof Anlage 4.4. - Betriebsabrechnungsbogen Gebäude / Feierhallen Anlage 4.5. - Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes der Stadt Lauchhammer
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