Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2011/030/V  

 
 
Betreff: Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Lauchhammer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. Bieback
Federführend:Amt IV Beteiligt:Amt I
Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias  Bürgermeister
   Stabstelle Recht
   Amt II
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
24.11.2011      ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2011 
13. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2011 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (11/12/31)
Anlagen:
Anlage 4.4. zur BV 2011/030/V (C5_C4F)
Anlage 4.5. zur BV 2011/030/V (C5_CA9)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lauchhammer - Friedhofsgebührensatzung – gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation zustimmend zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt

 

Laut § 64 Abs. 2 Pkt. 1 Kommunalverfassung Land Brandenburg haben die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge neben Steuern auch aus speziellen Entgelten für die von ihnen erbrachten Leistungen zu beschaffen. Im Bereich Friedhofswesen ist die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe im Moment nicht gewährleistet. Der Kostendeckungsgrad in diesem Gebührenhaushalt beträgt aktuell 51,16 % (zugrundegelegt sind die Zahlen des abgeschlossenen Haushaltsjahres 2010). Im Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2011 wurde deshalb eine Erhöhung der Friedhofsgebühren beschlossen. Es sollen Mehrerträge in Höhe von 30 T€ erzielt werden.

 

Die vorgenommenen Änderungen des ursprünglichen Satzungstextes sind aus der als Anlage 2 beigefügten Synopse ersichtlich.

 

Die der Kalkulation zugrunde liegenden hohen Kosten für die Friedhofsunterhaltung entstehen durch die speziellen Gegebenheiten in Lauchhammer. Die Stadt Lauchhammer unterhält sieben Friedhöfe mit je einer Feierhalle.

 

Eine 100%ige Umlage der anfallenden Kosten würde zu einer unverhältnismäßig hohen  Belastung der Bürger führen (siehe Anlage 3). Erfahrungsgemäß führt das dazu, dass verstärkt auf alternative Möglichkeiten ausgewichen wird.

 

Um einen besseren Kostendeckungsgrad zu erreichen, soll im 1. Schritt eine moderate Anpassung der Friedhofsgebühren erfolgen (Vergleiche Nachbarkommunen - siehe ebenfalls Anlage 3). In einem weiteren Schritt ist zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Kosten für die Friedhofsbewirtschaftung gesenkt werden können.

 


Finanzielle Auswirkungen                                                        ja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

553.1.00.01 –

553.1.00.21

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

47.10.06 –

47.18.10

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

43.11.00

43.21.01

38.12.01

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2011

davon
2012

davon
2013

davon
2014

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 

 

 

ca. 29,0 T

 

ca. 29,0 T

 

ca. 29,0 T

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung

 

 

 

 

 

 

Alle Beträge in EUR.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

Anlage 1               - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe

                              der Stadt Lauchhammer, -Friedhofsgebührensatzung-

Anlage 2               - Synopse

Anlage 3               - Vergleich Gebühren

Anlage 4               - Übersicht zur Kalkulation

Anlage 4.1.               - Zusammenfassung der Zahlen – Stand Jahresergebnis 2010 und

                              Berücksichtigung der vorgeschlagenen Gebühren

Anlage 4.2.               - Gebührenermittlung für Friedhofsgebühren – hier Gebühren mit aufwendigen

                              Berechnungsgrundlagen

Anlage 4.3.               - Betriebsabrechungsbogen Kalkulation Gebühren Friedhof

Anlage 4.4.               - Betriebsabrechnungsbogen Gebäude / Feierhallen

Anlage 4.5.               - Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes der Stadt Lauchhammer

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 8 8 Anlage 4.4. zur BV 2011/030/V (C5_C4F) (721 KB)    
Anlage 9 9 Anlage 4.5. zur BV 2011/030/V (C5_CA9) (1145 KB)