Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2011/028/V  

 
 
Betreff: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Unterbringung obdachloser Menschen der Stadt Lauchhammer im Obdachlosenhaus der Stadt Senftenberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. von Schroedel-Siemau
Federführend:Amt III Beteiligt:Amt I
Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela  Bürgermeister
   Stabstelle Recht
Beratungsfolge:
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
28.11.2011 
11. Sitzung des Gesundheits-, Sozial-, Bildungs-, Kultur-, Jugend- und Sportausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2011 
13. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2011 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (11/12/38)
Anlagen:
Anlage zur BV 2011/028/V

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beauftragt den Bürgermeister, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 23 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in Brandenburg zur Unterbringung obdachloser Menschen der Stadt Lauchhammer mit der Stadt Senftenberg gemäß Anlage abzuschließen.

 

 


Sachverhalt

 

Mit der Schließung des Obdachlosenheims der Stadt Lauchhammer ist für die obdachlosen Menschen der Stadt Lauchhammer eine Möglichkeit der Unterbringung zu schaffen.

 

Mit Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf der Grundlage der §§ 1 und 23 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBl. I S. 194) i. V. mit § 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Bbg KVerf) vom 18.12.2007 (GVBl I/07, S. 286), zuletzt geändert durch den Artikel 15 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBl. I, S. 202,207), erfüllt die Stadt Lauchhammer die Anforderungen der allgemeinen Daseinsvorsorge und zur Gefahrenabwehr und reduziert die bislang geplanten Aufwendungen.

 

Laut dem Schreiben des Bürgermeisters der Stadt Senftenberg, Herrn Fredrich, vom 13.10.2011 ist der Wortlaut vorgenannter Vereinbarung von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Senftenberg in deren Sitzung am 28.09.2011 mehrheitlich beschlossen worden. Sobald in allen Kommunen die Voraussetzungen für die Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfüllt sind, wird Herr Fredrich einen gemeinsamen Termin mit den Bürgermeistern für die Unterzeichnung vereinbaren.

 

 


Finanzielle Auswirkungen                                                        ja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

Unterbring. Obdachloser

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

315.1.02.01

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

392006

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

531810

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2011

davon
2012

davon
2013

davon
2014

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand

 

 

jährlich 24.000,00 ab 2012
 

 

 

 

 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung

 

 

 

 

 

 

Alle Beträge in EUR.

 


Anlagen

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 23 Abs. 2 Satz 2 GKG zwischen der Stadt Lauchhammer und der Stadt Senftenberg zur Unterbringung obdachloser Menschen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2011/028/V (175 KB)