Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Friedhofssatzung der Stadt Lauchhammer gemäß Anlage 1.
Sachverhalt
Auf Grund der tatsächlichen Gegebenheiten, insbesondere des Wegfalls des § 11(alt) und der Überarbeitung der Friedhofsgebührensatzung, ist die Friedhofssatzung zu überarbeiten.
In der Synopse wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit nur die geänderten bzw. neu gefassten Paragraphen aufgeführt. Auf Grund dessen, dass § 11(alt) entfällt, wurden die Paragraphen mit der Bezeichnung „Trauerfeiern“ bis „Inkrafttreten der Friedhofssatzung“ neu nummeriert.
Die weiteren Änderungen sind zum Beispiel:
Im Übrigen wird auf die Synopse (Anlage 2) verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen nein
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
Anlagen
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