Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2011/034/V  

 
 
Betreff: Vereinsförderung
hier: befristete Übergangslösung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. von Schroedel-Siemau
3. Rother
Federführend:Amt III Beteiligt:Amt I
Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela  Bürgermeister
   Amt II
   Stabstelle Recht
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
24.11.2011      ungeändert beschlossen   
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
28.11.2011 
11. Sitzung des Gesundheits-, Sozial-, Bildungs-, Kultur-, Jugend- und Sportausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2011 
13. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2011 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (11/12/39)
Anlagen:
Anlage zu BV 2011/034/V (C5_199)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt in Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2011 einen ersten Teilschritt zur Neustrukturierung der Vereinsförderung zu gehen und beauftragt den Bürgermeister, die notwendigen Maßnahmen  gemäß dem der Anlage 1 zu entnehmenden Grundsatzpapier einzuleiten.

 

 


Sachverhalt

Im Haushaltssicherungskonzept 2011 wurde unter anderem im Punkt 4.4. die Kürzung der Zuschüsse für freiwillige Aufgaben beschlossen.

Konkret beinhaltete dies neben anderen Positionen:

 

a)      Nutzungsentgelterhöhungen/ -anpassungen und –neuregelungen (u. a. für Sporthallen, Kulturhaus, Freiflächen)
Ertragserhöhung ab 2012:              ca. 10 T€/a
 

b)      Einführung einer Pauschalmiete in Höhe von 1,00 €/m² für Dauermietverträge in Objekten der Stadt Lauchhammer (ab 01.01.2012)
Ertragserhöhung ab 2012:              ca. 54 T€/a
 

c)      Einführung/Anpassung der Zahlung von Betriebskostenanteilen für die Nutzung kommunaler Objekte (01.01.2012)
Ertragserhöhung ab 2012:              ca. 32 T€/a
 

Zu den Nutzungsentgelten gemäß Punkt a) wurde im Mai/Juni diesen Jahres der 1. Entwurf einer Entgeltordnung vorgelegt. Die Diskussion dazu, vor allem aber zu den Auswirkungen für die relevanten Vereine, war intensiv und auch kontrovers.

 

Da es zeitgleich gelungen war, ein vom Bund gefördertes, zweijähriges Projekt zu initiieren, welches das sehr komplexe Thema „Soziale Teilhabe“ und somit auch ehrenamtliche sowie insbesondere Vereinstätigkeiten zum Inhalt hat, wurde eine Entscheidung zur Entgeltordnung zurückgestellt. Dies geschah mit der Maßgabe, die Komplexität und Vielschichtigkeit der Vereinsaktivitäten, der damit einhergehenden räumlichen und finanziellen Bedingungen sowie vor allem der Absicherung der Zukunftsfähigkeit im Entscheidungsprozess zu berücksichtigen.

 

In der bisherigen Vorbereitungsphase wurden alle Vereine (insgesamt 88) angeschrieben, um Mitarbeit gebeten und mit einem umfangreichen Fragebogen konfrontiert. Die Rücklaufquote beträgt mittlerweile annähernd 100 %. Hauptinhalte des Fragebogens waren Aussagen zur Situation des jeweiligen Vereins, d. h. unter anderem: Mitgliedszahlen, Altersstruktur, Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse Dritter, besondere Belastungen, Sponsoring.

 

Die kommunale Datenbank, die all dieses mittlerweile erfasst, aber insbesondere auch die gebäudeseitigen, kostenseitigen und sonstigen Details vereinsbezogen zuordnet, hat mittlerweile einen enormen Umfang angenommen.

 

Auffallend ist bereits jetzt, dass es gravierende Unterschiede in jeder Hinsicht gibt, dass im Prinzip jeder Verein als Einzelfall zu betrachten ist.

Trotzdem oder gerade deswegen besteht nach wie vor unser Ziel darin, im Grundeinstieg eine Gleichbehandlung der Vereine (mindestens spartenbezogen) zu erreichen und erst im zweiten Schritt die besonderen Bedingungen und Ausgangslagen zu berücksichtigen.

 

Das Gesamtziel beinhaltet sowohl eine Vereinsförderrichtlinie als auch ein mittel- und langfristiges Gebäude-/Objektentwicklungskonzept.

 

Auf Grund  der Vielschichtigkeit der Probleme und offenen Fragen, ist es illusorisch, bis Ende 2011 ein Gesamtpaket zu schnüren, dass die Chance hätte, eine weitestgehend komplette Akzeptanz zu finden.

 

Deshalb wird vorgeschlagen,  eine befristete Übergangslösung zu beschließen, die der Findung eines gemeinsamen Weges mit den Vereinen nicht entgegensteht, aber dem Haushaltssicherungskonzept und der Haushaltssituation wenigstens teilweise Rechnung trägt.

 

Geplant ist, die im Grundsatzpapier verankerten Eckpunkte zeitnah weiterzuentwickeln und zu konkretisieren, um möglichst im Sitzungslauf Mai/Juni 2012 der Stadtverordnetenversammlung weitergehende Beschlüsse zu fassen.

 

Vorbereitungsebenen in diesem Prozess sind u. a. auch die projektbezogenen Arbeitsgruppen, die sich im Ergebnis der Auftaktveranstaltung des Projektes „Zusammenhalt durch Teilhabe / Lauchhammer ist Eins mit der Lausitz“ am 14.09.2011 gebildet haben und mittlerweile auch ihre Facharbeit unter Beteiligung der Vereinsvertreter aufgenommen haben.

 

Inhaltlich setzt die vorgeschlagene befristete Übergangslösung auf das Solidarprinzip, in dem jedes Mitglied eines relevanten Vereins monatlich einen zusätzlichen Betrag von 1,00 € in den Vereinsförderfonds einbringen soll.

Relevant heißt hier, dass es sich um die Vereine handelt, die in irgendeiner Form objekt- und/oder zuschussseitig mit der Stadt zu tun haben. 

 

In Summe handelt es sich um ca. 2800 Vereinsmitglieder und somit einen zu erwartenden Gesamtertrag für das erste Halbjahr 2012 von ca. 14.600,00 €.  Die resultierenden Mindereinnahmen bis zum 30.06.2012 (ca. 33.400,00 €) sollen durch andere Mehrerträge bzw. Sperrvermerke bei verschiedenen Haushaltspositionen kompensiert werden.

 

Die Dimension der Mindereinnahmen zeigt, wie dringend eine zeitnahe Lösung ist und lässt erwarten, dass es durchaus auch gravierende Einschnitte geben muss.

 

 


Finanzielle Auswirkungen                                                        ja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [ x] Nein

 

Produkt:

 

betrifft mehrere Teilhaushalte

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2011

davon
2012

davon
2013

davon
2014

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 

 

 

14,6 T

(= -33,4T)

 

 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung

 

 

 

 

 

 

Alle Beträge in EUR.

 


Anlagen

Grundsatzpapier

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu BV 2011/034/V (C5_199) (12 KB)