Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschlussempfehlung incl. Korrektur der Präambel
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 67 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die Haushaltssatzung der Stadt Lauchhammer für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich ihrer Anlagen.
Beratungsergebnis:
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