Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes vom 24. Oktober 2011 den geprüften Jahresabschluss der Stadt Lauchhammer per 31.12.2009 einschließlich Übersichten und Anhang.
30.11.2011 - Hauptausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
07.12.2011 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 11/12/34
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)