Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 die Aufstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2014 bis 2016 laut dessen Artikel 18 – Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse - vorzunehmen.
22.11.2018 - Finanzausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
28.11.2018 - Hauptausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
05.12.2018 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 18/12/42
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)