Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Nr. 2015/037/VI I vom 14.10.2015 für den Bebauungsplan „Windpark Kostebrau 2 – West.“
Sachverhalt
Für das Plangebiet wurde am 14.10.2015 mit Beschluss-Nr. 2015/037/VI I der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Windpark Kostebrau 2 – West“ gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden fand vom 05.01.2016 – 02.02.2016 statt. Die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 09.01.-10.02.2017 statt. Aufgrund geänderter Vorgaben durch den rechtskräftigen sachlichen Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald und eines europäischen Vogelschutzgebietes gemäß EU-Richtlinie SPA-Gebiet (Special Protection Area) „Kranichrastplatz Innenkippe Klettwitz“ ist eine grundsätzliche Neuausrichtung der Planung für einen geänderten Geltungsbereich notwendig. Für die zwei bisher begonnenen Bauleitplanverfahren werden die Aufstellungsbeschlüsse aufgehoben, für Teile des Geltungsbereichs wird der neue Bebauungsplan „Windpark Kostebrau 2“ aufgestellt.
Die Verfahrensweise ist mit dem potentiellen Investor abgestimmt.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 36/1, 95, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116 und 125 in der Flur 1 der Gemarkung Kostebrau.
Finanzielle Auswirkungenkeine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
Anlagen
Anlage 1: Übersichtslageplan Anlage 2:Lageplan mit räumlichem Geltungsbereich
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