Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2015/037/VI I A  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Windpark Kostebrau 2 - West"
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
21.11.2018 
18. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2018 
19. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2018 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (18/12/39)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2015/037/VI I A
Anlage 2 zur BV 2015/037/VI I A

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Nr. 2015/037/VI I vom 14.10.2015 für den Bebauungsplan „Windpark Kostebrau 2 – West.“

 

 

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Sachverhalt

 

Für das Plangebiet wurde am 14.10.2015 mit Beschluss-Nr. 2015/037/VI I der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Windpark Kostebrau 2 – West“ gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden fand vom 05.01.201602.02.2016 statt. Die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 09.01.-10.02.2017 statt. Aufgrund geänderter Vorgaben durch den rechtskräftigen sachlichen Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald und eines europäischen Vogelschutzgebietes gemäß EU-Richtlinie SPA-Gebiet (Special Protection Area) „Kranichrastplatz Innenkippe Klettwitz“ ist eine grundsätzliche Neuausrichtung der Planung für einen geänderten Geltungsbereich notwendig. Für die zwei bisher begonnenen Bauleitplanverfahren werden die Aufstellungsbeschlüsse aufgehoben, für Teile des Geltungsbereichs wird der neue Bebauungsplan „Windpark Kostebrau 2“ aufgestellt.

 

Die Verfahrensweise ist mit dem potentiellen Investor abgestimmt.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 36/1, 95, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116 und 125 in der Flur 1 der Gemarkung Kostebrau.

 

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Finanzielle Auswirkungenkeine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2018

davon
2019

davon
2020

davon
2021

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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Anlagen

 

Anlage 1: Übersichtslageplan

Anlage 2:Lageplan mit räumlichem Geltungsbereich

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2015/037/VI I A (312 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2015/037/VI I A (305 KB)