Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 11.09.2014, geändert durch Satzung vom 28.09.2018, gemäß der Anlage.
Sachverhalt
Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg - Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten vom 29. Juni 2018 (GVBl. I, Nr. 15) wurde u. a. der § 13 BbgKVerf - Beteiligung und Unterrichtung der Einwohner - ergänzt. In den § 13 ist in Satz 2 zu den bisher dort genannten Formen der Einwohnerbeteiligung nunmehr die Einwohnerbefragung aufgenommen worden.
Die Festsetzung von Formen der Einwohnerbeteiligung in der Hauptsatzung ist obligatorisch, das bedeutet, dass in § 3 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer zunächst eine entsprechende Regelung aufgenommen werden muss.
Aufgrund dessen, dass Einwohnerbefragungen hinsichtlich des durchzuführenden Verfahrens (mündlich, schriftlich, Verwaltungsbefragung oder Befragung durch externe Dritte), des Alters der befragten Einwohner, der Stimmabgabe, der Art der Auswertung und der Definition der „Betroffenheit“ nach § 13 Satz 1 BbgKVerf näherer Ausgestaltung bedürfen, ist lt. dem Rundschreiben zum Ersten Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und sich daraus ergebender kommunaler Anpassungsbedarf vom 03. August 2018 zu entscheiden, ob diese Einzelheiten in der Hauptsatzung oder alternativ, um eine Überfrachtung zu vermeiden, in eine Einwohnerbeteiligungssatzung geregelt werden. Da die Stadt Lauchhammer bereits über eine Einwohnerbeteiligungssatzung vom 05.03.2009 verfügt, ist diese bezüglich v. g. Einzelheiten entsprechend zu ergänzen.
Im Zusammenhang mit der 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung ist der § 13 Abs. 7 Nr. 1 hinsichtlich der Bekanntmachungen von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Ortsbeirates Grünewalde entsprechend zu ändern.
Synopse
Finanzielle Auswirkungennein . Anlage
2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 11.09.2014, geändert durch Satzung vom 28.09.2018.
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