Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, bis zum ersten Sitzungslauf 2019 eine Beschlussvorlage zur Änderung der Abgrenzungssatzung der Stadt Lauchhammer nach § 34 Abs. 4 Ziffer 1 BauGB für den Ortsteil Grünewalde erarbeiten zu lassen.
Sachverhalt
Am 08. Juni 2011 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer die Anpassung der Abgrenzungssatzung beschlossen. Demnach ist nacheinander für die Stadt- und Ortsteile die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich an die aktuelle Situation anzupassen. Mit den heutigen technischen Möglichkeiten (Automatisierte Liegenschaftskarte, ALK) sind die Grenzen den Gegebenheiten entsprechend genauer darstellbar. In Abstimmung mit dem Landkreis OSL wurde die Empfehlung gegeben, die Abgrenzungssatzung für die Stadt Lauchhammer komplett zu überarbeiten und neu zu fassen.
Für den Stadtteil Lauchhammer-West erfolgte bereits diese Neudefinition per Beschluss 2011/012/V 1.Ä.
Im Ortsteil Grünewalde haben sich ebenfalls die örtlichen Gegebenheiten erheblich verändert, viele Bebauungen wurden zwischenzeitlich neu errichtet. Aus diesen und den o. g. Gründen (ALK) ist es notwendig, die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile in Grünewalde neu zu fassen.
Die Stadtverwaltung Lauchhammer wird beauftragt, bis zum 1. Sitzungslauf 2019 die Abgrenzungssatzung für den Ortsteil Grünewalde zu überarbeiten und neu zu fassen. Der Ortsbeirat Grünewalde ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (z.B. § 46) in den gesamten Prozess einzubeziehen.
Finanzielle Auswirkungenkeine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
gez. Jens Nowakgez. Mike Nothing FraktionsvorsitzenderFraktionsvorsitzender Fraktion CDU-UBVFraktion SPD-VL
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