Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2018/031/VI  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktionen CDU-UBV und SPD-VL auf Anpassung der Abgrenzungssatzung der Stadt Lauchhammer
hier: Erarbeitung der Beschlussvorlage 2. Änderung der Abgrenzungssatzung der Stadt Lauchhammer für den Ortsteil Grünewalde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Fraktion CDU-UBV
2. Fraktion SPD-VL
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Fechner, Jana
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
21.11.2018 
18. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2018 
19. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2018 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (18/12/45)

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, bis zum ersten Sitzungslauf 2019 eine Beschlussvorlage zur Änderung der Abgrenzungssatzung der Stadt Lauchhammer nach § 34 Abs. 4 Ziffer 1 BauGB für den Ortsteil Grünewalde erarbeiten zu lassen.

 

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Sachverhalt

 

Am 08. Juni 2011 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer die Anpassung der Abgrenzungssatzung beschlossen. Demnach ist nacheinander für die Stadt- und Ortsteile die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich an die aktuelle Situation anzupassen. Mit den heutigen technischen Möglichkeiten (Automatisierte Liegenschaftskarte, ALK) sind die Grenzen den Gegebenheiten entsprechend genauer darstellbar. In Abstimmung mit dem Landkreis OSL wurde die Empfehlung gegeben, die Abgrenzungssatzung für die Stadt Lauchhammer komplett zu überarbeiten und neu zu fassen.

 

r den Stadtteil Lauchhammer-West erfolgte bereits diese Neudefinition per Beschluss 2011/012/V 1.Ä.

 

Im Ortsteil Grünewalde haben sich ebenfalls die örtlichen Gegebenheiten erheblich verändert, viele Bebauungen wurden zwischenzeitlich neu errichtet. Aus diesen und den o. g. Gründen (ALK)  ist es notwendig, die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile in Grünewalde neu zu fassen.

 

Die Stadtverwaltung Lauchhammer wird beauftragt, bis zum 1. Sitzungslauf 2019 die Abgrenzungssatzung für den Ortsteil Grünewalde zu überarbeiten und neu zu fassen. Der Ortsbeirat Grünewalde ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (z.B. § 46) in den gesamten Prozess einzubeziehen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungenkeine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2018

davon
2019

davon
2020

davon
2021

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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gez. Jens Nowakgez. Mike Nothing

FraktionsvorsitzenderFraktionsvorsitzender

Fraktion CDU-UBVFraktion SPD-VL