Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2018/028/VI I  

 
 
Betreff: Bebauungsplan BP 1/2018 "Windpark Kostebrau 2"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
21.11.2018 
18. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2018 
19. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2018 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (18/12/41)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2018/028/VI I
Anlage 2 zur BV 2018/028/VI I
Anlage 3 zur BV 2018/028/VI I

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes BP 1/2018 „Windpark Kostebrau 2“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörde nach § 4 BauGB.

 

 

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Sachverhalt

 

Für das Plangebiet wurden bereits 2015 die Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne „Windpark Kostebrau 2 – West“ sowie „Windpark Kostebrau 3 – Ost“ gefasst. Aufgrund geänderter Vorgaben durch den rechtskräftigen sachlichen Teilregionalplan "Windenergienutzung" der regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald und eines europäischen Vogelschutzgebietes gemäß EU-Richtlinie SPA-Gebiet (Special Protection Area) "Kranichrastplatz Innenkippe Klettwitz" ist eine grundsätzliche Neuausrichtung der Planung für einen geänderten Geltungsbereich notwendig. Die Verfahrensweise ist mit dem potentiellen Investor abgestimmt.

 

Der neu aufzustellende Bebauungsplan BP 1/2018 „Windpark Kostebrau 2“ trägt dieser Entwicklung mit einem an die aktuelle Situation angepassten Geltungsbereich Rechnung. Er soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 7 Windenergieanlagen des Typs Vestas V 150 mit einer Leistung von je 4,2 Megawatt und einer Gesamthöhe von 241 Metern schaffen.

 

Der Vorhabenträger, die Lauchhammer Green Energy GmbH & Co. KG mit Sitz in Leer, trägt gemäß Kostenübernahmeerklärung vom 10.09.2018 die Kosten des Verfahrens.

 

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 123, 127 (teilweise) und 137 (teilweise) in der Flur 1, 16 (teilweise) in der Flur 2 sowie 480 (teilweise) und 521 (teilweise) in der Flur 3 der Gemarkung Kostebrau auf einer Fläche von etwa 135,6 Hektar.

 

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

-          Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich über die Festsetzung eines Sondergebiets „Windenergie“ zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

 

 

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Finanzielle Auswirkungenkeine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2018

davon
2019

davon
2020

davon
2021

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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Anlagen

 

Anlage 1:Kostenübernahmeerklärung vom 10.09.2018

Anlage 2:Umring des Plangebietes

Anlage 3:Übersichtslageplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2018/028/VI I (401 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2018/028/VI I (299 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 zur BV 2018/028/VI I (967 KB)