Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes BP 1/2018 „Windpark Kostebrau 2“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörde nach § 4 BauGB.
Sachverhalt
Für das Plangebiet wurden bereits 2015 die Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne „Windpark Kostebrau 2 – West“ sowie „Windpark Kostebrau 3 – Ost“ gefasst. Aufgrund geänderter Vorgaben durch den rechtskräftigen sachlichen Teilregionalplan "Windenergienutzung" der regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald und eines europäischen Vogelschutzgebietes gemäß EU-Richtlinie SPA-Gebiet (Special Protection Area) "Kranichrastplatz Innenkippe Klettwitz" ist eine grundsätzliche Neuausrichtung der Planung für einen geänderten Geltungsbereich notwendig. Die Verfahrensweise ist mit dem potentiellen Investor abgestimmt.
Der neu aufzustellende Bebauungsplan BP 1/2018 „Windpark Kostebrau 2“ trägt dieser Entwicklung mit einem an die aktuelle Situation angepassten Geltungsbereich Rechnung. Er soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 7 Windenergieanlagen des Typs Vestas V 150 mit einer Leistung von je 4,2 Megawatt und einer Gesamthöhe von 241 Metern schaffen.
Der Vorhabenträger, die Lauchhammer Green Energy GmbH & Co. KG mit Sitz in Leer, trägt gemäß Kostenübernahmeerklärung vom 10.09.2018 die Kosten des Verfahrens.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 123, 127 (teilweise) und 137 (teilweise) in der Flur 1, 16 (teilweise) in der Flur 2 sowie 480 (teilweise) und 521 (teilweise) in der Flur 3 der Gemarkung Kostebrau auf einer Fläche von etwa 135,6 Hektar.
Folgende Planungsziele sollen erreicht werden: - Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich über die Festsetzung eines Sondergebiets „Windenergie“ zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
Finanzielle Auswirkungenkeine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen
Anlage 1:Kostenübernahmeerklärung vom 10.09.2018 Anlage 2:Umring des Plangebietes Anlage 3:Übersichtslageplan
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