Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Inanspruchnahme Gesetz zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene, Artikel 18: Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse  

 
 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 9 Beschluss:18/12/42
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:26
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2018/022/VI Inanspruchnahme Gesetz zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene, Artikel 18: Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Lehner, Frank

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 die Aufstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2014 bis 2016 laut dessen Artikel 18 Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse - vorzunehmen.

 

 


Beratungsergebnis:

 

einstimmig

x

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

21

Ja

1

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

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