Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 die Aufstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2014 bis 2016 laut dessen Artikel 18 – Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse - vorzunehmen.
Sachverhalt
Mit der Einführung der Doppik im Land Brandenburg haben sich die Aufwände für die Aufstellung und Prüfung der kommunalen Jahresabschlüsse drastisch erhöht. Im Ergebnis dessen gelingt es immer weniger Kommunen, die im § 82 Absatz 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) geforderten Fristen einzuhalten. Zu diesen Kommunen gehört auch die Stadt Lauchhammer. Der aktuellste geprüfte Jahresabschluss betrifft das Jahr 2013, der Jahresabschluss 2014 liegt vor, ist aber noch nicht geprüft.
Das Land hat auf diese Entwicklung reagiert und den Kommunen für die Jahre 2014 bis 2016 die Möglichkeit eingeräumt, auf wesentliche Bestandteile der gemäß § 82 BbgKVerf geforderten Jahresabschlüsse zu verzichten. Dies betrifft die Teilrechnungen, den Rechenschaftsbericht sowie die Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeitenübersicht. Die Jahresabschlüsse können zeitlich gemeinsam aufgestellt werden.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz prüft stichprobenhaft die reduzierten Jahresabschlüsse.
Vor der Aufstellung der vereinfachten Jahresabschlüsse ist ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich. Ab 2017 gelten die haushaltsrechtlichen Vorschriften wieder in vollem Umfang.
Finanzielle Auswirkungenja
Reduzierung der Kosten für die Inanspruchnahme der Rechnungsprüfer des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Eine konkrete Summe kann vor dem Prüfverfahren nicht benannt werden.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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