Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2018/032/VI  

 
 
Betreff: Schaffung eines Bürgerbüros im Stadtzentrum / Wilhelm-Pieck-Straße 2
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Rother, Jörg
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
22.11.2018 
19. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2018 
19. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2018 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (18/12/44)
Anlagen:
Anlage zur BV 2018/032/VI

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer ermächtigt den Bürgermeister, die notwendigen Verträge zur Schaffung eines Bürgerbüros im Stadtzentrum, konkret im Objekt der Wilhelm-Pieck-Straße 2, zu unterzeichnen und die damit einhergehenden Ausgaben zu tätigen.

 

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Sachverhalt

 

Im Rahmen der Diskussion zum Doppelhaushalt 2018/2019 und dem damit verbundenen Stellenplan wurde bereits das Ansinnen, zur Stärkung des Stadtzentrums ein Bürgerbüro der Stadt Lauchhammer in der Innenstadt zu schaffen diskutiert und Beschluss seitig positiv begleitet. Im Investitionshaushalt sind dafür 40.000,00 Euro veranschlagt.

 

Bei der gezielten Objektsuche kristallisierte sich heraus, dass aktuell nur das Objekt in der Wilhelm-Pieck-Straße 2 für eine einigermaßen zeitnahe Lösung in Frage kommt (liegt direkt neben dem etwaigen Rathausstandort).

Die anderen, in der Nähe befindlichen Objekte, Wilhelm-Pieck-Straße 1 und Passage sind entweder aus finanziellen Gründen oder mit arbeitsschutzrechtlichem Hintergrund zur Zeit nicht umsetzbar.

 

Die einzig realistische Lösung im Mietobjekt in der Wilhelm-Pieck-Straße 2 führt gegenüber den im Haushalt verankerten Mitteln zu einer Aufwands-Mehrbelastung von ca. 30.000,00 Euro, da insbesondere hinsichtlich Hochleistungsdatennetz und Schallschutz/Akustik zusätzliche Investitionen notwendig sind.

 

Da in diesen Räumen komplett u. a. die Aufgaben des Einwohnermeldewesens und des Bereiches Wohngeld wahrgenommen werden sollen, sind diese Zusatzmaßnahmen unverzichtbar.

 

Die Bereitstellung der zusätzlich notwendigen Mittel erfolgt durch vorübergehende Umverfügung noch nicht in Anspruch genommener Investitionsmittel.

 

Die Stadt beabsichtigt, sich für mindestens 5 Jahre, gegebenenfalls auch länger, dort einzumieten.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungenja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[ x ] Nein

 

Produkt:

 

111.5.03

111.5.03

 

 

 

 

Kostenträger:

 

111.5.03.01

111.5.03.01

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

121912

121912

 

 

 

 

Sachkonto:

 

191211

523110

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2018

davon
2019

davon
2020

davon
2021

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 


 

       ca. 5.000,00



    ca.  9.600,00



    ca.  9.600,00

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 

 

 

     ca. 30.000,00



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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Anlagen

Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2018/032/VI (778 KB)