Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2007/022/IV 4.Ä.  

 
 
Betreff: 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren der Stadt Lauchhammer (Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer) vom 6. September 2007, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 5. Dezember 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2018 
19. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2018 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (18/12/38)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2007/022/IV 4.Ä. pdf

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die

4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren der Stadt Lauchhammer (Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer) vom 6. September 2007, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 5. Dezember 2012, gemäß Anlage 1.

 

 

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Sachverhalt

 

Die Satzung über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren der Stadt Lauchhammer regelt die Verfahrensweise zur Durchführung und Gebührenerhebung zur Straßenreinigung, Laubentsorgung sowie zum Winterdienst.

 

Bei der noch geltenden Regelung ist es bei einem Eigentumswechsel innerhalb des Jahres erforderlich, die Gebühren anteilig auf den alten und neuen Eigentümer aufzuteilen und je Eigentümer einen Gebührenbescheid sowie eine Sollbuchung zu erstellen. Im Folgejahr muss der aktuelle Grundstücksbesitzer erneut angeschrieben werden, da die Jahresgebühr fällig ist.

 

Die Arbeitsschritte werden manuell durchgeführt, da eine anteilige Gebührenerhebung und Abrechnung programmtechnisch nicht möglich ist.

 

Um den Verwaltungsaufwand bei der Erstellung der Bescheide sowie der Sollstellung zu verringern, wird § 7 Abs. 2 wie folgt neu gefasst:

 

„Tritt ein Wechsel in der Person des Gebührenpflichtigen ein, so ist der bisherige Verpflichtete bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Eigentumswechsel erfolgt, gebührenpflichtig. Der Wechsel in der Person ist der Stadt Lauchhammer anzuzeigen. Zeigen der bisherige oder der neue Gebührenpflichtige der Stadt Lauchhammer den Wechsel nicht an, haften beide als Gesamtschuldner.“

 

Synopse:

 

Reinigungs- und Gebührensatzung der

Stadt Lauchhammer vom 6. September 2007, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 5. Dezember 2012

4. Änderungssatzung der Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer

§ 7 Abs. 2

 

Tritt ein Wechsel in der Person des Gebührenpflichtigen ein, so hat der bisherige Verpflichtete die Gebühr bis zum Ende des laufenden Monats zu entrichten. Für die Gebühren des Monats haftet neben dem bisherigen Gebührenpflichtigen auch der neue Gebührenpflichtige. Der Wechsel in der Person ist der Stadt anzuzeigen. Zeigen der bisherige oder der neue Gebührenpflichtige der Stadt den Wechsel nicht an, haften beide

gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Gebühren für die Zeit vom Rechtsübergang bis zum Ende des Monats, in dem die Stadt hiervon Kenntnis erhält.

§ 7 Abs. 2

 

Tritt ein Wechsel in der Person des Gebührenpflichtigen ein, so ist der bisherige Verpflichtete bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Eigentumswechsel erfolgt, gebührenpflichtig. Der Wechsel in der Person ist der Stadt Lauchhammer anzuzeigen. Zeigen der bisherige oder der neue Gebührenpflichtige der Stadt Lauchhammer den Wechsel nicht an, haften beide als Gesamtschuldner.

 

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Finanzielle Auswirkungennein

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2018

davon
2019

davon
2020

davon
2021

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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Anlagen

4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren der Stadt Lauchhammer (Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer) vom 6. September 2007, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 5. Dezember 2012.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2007/022/IV 4.Ä. pdf (69 KB)