Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren der Stadt Lauchhammer (Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer) vom 6. September 2007, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 5. Dezember 2012, gemäß Anlage 1.
Sachverhalt
Die Satzung über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren der Stadt Lauchhammer regelt die Verfahrensweise zur Durchführung und Gebührenerhebung zur Straßenreinigung, Laubentsorgung sowie zum Winterdienst.
Bei der noch geltenden Regelung ist es bei einem Eigentumswechsel innerhalb des Jahres erforderlich, die Gebühren anteilig auf den alten und neuen Eigentümer aufzuteilen und je Eigentümer einen Gebührenbescheid sowie eine Sollbuchung zu erstellen. Im Folgejahr muss der aktuelle Grundstücksbesitzer erneut angeschrieben werden, da die Jahresgebühr fällig ist.
Die Arbeitsschritte werden manuell durchgeführt, da eine anteilige Gebührenerhebung und Abrechnung programmtechnisch nicht möglich ist.
Um den Verwaltungsaufwand bei der Erstellung der Bescheide sowie der Sollstellung zu verringern, wird § 7 Abs. 2 wie folgt neu gefasst:
„Tritt ein Wechsel in der Person des Gebührenpflichtigen ein, so ist der bisherige Verpflichtete bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Eigentumswechsel erfolgt, gebührenpflichtig. Der Wechsel in der Person ist der Stadt Lauchhammer anzuzeigen. Zeigen der bisherige oder der neue Gebührenpflichtige der Stadt Lauchhammer den Wechsel nicht an, haften beide als Gesamtschuldner.“
Synopse:
Finanzielle Auswirkungennein
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren der Stadt Lauchhammer (Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer) vom 6. September 2007, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 5. Dezember 2012.
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