Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lausitzer Zeitreisen“ lt. beiliegenden Anlagen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abwägung gemäß Abwägungsbeschluss (BV 2014/020/VI I) formal erneut. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan einschließlich Umweltbericht vom Mai 2016 wird gebilligt.
Die Zustimmung für den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lausitzer Zeitreisen“ wird erteilt.
29.03.2017 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 13 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 17/03/10
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)