Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt den Bestand der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (lt. § 1 Abs. 7 BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lausitzer Zeitreisen“.
Sachverhalt
Am 10.09.2014 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss Nr. 2014/020/VI zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lausitzer Zeitreisen“ gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer Auslegung vom 23.06.2015 bis einschließlich 24.07.2015 durchgeführt. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 21. September 2015 am Bauleitverfahren beteiligt. Nach Auswertung aller Stellungnahmen bestanden keine Bedenken, die dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lausitzer Zeitreisen“ entgegenstehen.
Aufgrund eines Fehlers bei der Bekanntmachung der Offenlage des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes musste die Offenlage wiederholt werden. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht lagen in der Zeit vom 14.11.2016 bis einschließlich 14.12.2016 erneut aus. Es erfolgte keine Beteiligung durch die Bürger, so dass die in der Stadtverordneten-versammlung am 22.06.2016 beschlossenen Abwägung weiterhin Bestand hat.
Finanzielle Auswirkungennein
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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