Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, unter der Voraussetzung der Gründung des Grünewalder Dorfjugend e. V. durch die Jugendinitiative Grünewalder Dorfjugend das Objekt Lauchstraße 11 (Flur 2, Flurstück 69 in der Gemarkung Grünewalde) als Vereinsobjekt, vorerst für den Zeitraum ab der Gründung, jedoch frühestens ab dem 01.04.2017 bis 31.06.2019 zur Nutzung durch den v. g. Verein zu aktivieren und befristet für diesen Zeitraum die Bezuschussung der Betriebskosten gemäß § 3 Abs. 2 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer zu gewährleisten (40%).
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium Stand vom 01.06.2018: Der Verein hat sich gegründet. Die Eintragungsmitteilung des Amtsgerichtes Senftenberg liegt der Stadt Lauchhammer in Kopie vor, ebenso der unterschriebene Nutzungsvertrag für das Objekt. Der Vorgang ist abgeschlossen.
Stand vom 06.06.2017: Bisher gibt es noch keine Rückmeldung über die Gründung des Vereins.
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