Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2017/003/VI  

 
 
Betreff: Aktivierung des Objekts Lauchstraße 11 als Vereinsobjekt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Reiß, Carina
Beratungsfolge:
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
20.03.2017 
12. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
22.03.2017 
12. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
29.03.2017 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (17/03/05)
Anlagen:
Anlage zur BV 2017/003/VI

 

Die  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, unter der

Voraussetzung der Gründung des Grünewalder Dorfjugend e. V. durch die Jugendinitiative

Grünewalder Dorfjugend das Objekt Lauchstraße 11 (Flur 2, Flurstück 69 in der Gemarkung

Grünewalde) als Vereinsobjekt, vorerst für den Zeitraum ab der Gründung, jedoch frühestens

ab dem 01.04.2017 bis 31.06.2019 zur Nutzung durch den v. g. Verein zu aktivieren und

befristet für diesen Zeitraum die Bezuschussung der Betriebskosten gemäß § 3 Abs. 2 der

Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer zu gewährleisten (40%).

 


Sachverhalt

 

Auf Initiative von Jugendlichen des Ortsteiles Grünewalde entstand Ende des Jahres

2016 die Grünewalder Dorfjugend. Die Jugendinitiative bereitet derzeit die Gründung des

Grünewalder Dorfjugend e. V. vor, der jedoch erst mit der Eintragung im Vereinsregister

rechtsfähig wird (§21 BGB). Es ist beabsichtigt, die Anmeldung zur Eintragung des Vereins

in das Vereinsregister bis spätestens 30.04.2017 zu vollziehen.

 

Der künftige Verein hat ca. 25 Mitglieder. Der Vorstand wird aus derzeitiger Sicht aus

folgenden Mitgliedern bestehen:

 

  1. Vorstitzender   

Paul Meyer

Maasbergstraße 1

01979 Lauchhammer

 

  1. Vorsitzende

Nadja Richter

Lindenplatz 10

01979 Lauchhammer

 

  1. Vorsitzender

Niklas Arlt

Ziegeleiweg 12

01979 Lauchhammer

 

Kassenwartin

Franziska Lorenz

Lauchstraße 26

01979 Lauchhammer

 

Schriftführer

Michael Schultz

Lauchstraße 9

01979 Lauchhammer

 

Die Grünewalder Dorfjugend sucht einen Vereinsraum bzw. ein Vereinsgebäude.

 

Gem. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom

03.12.2014, Beschluss-Nr.14/12/47 (BV 2014/028/VI) ist die Rahmenrichtlinie

„Perspektivische Konzentration der Kommunalen Objekte / Vereinsobjekte auf Kernobjekte“

Handlungsgrundlage für die Planung und Durchführung/Umsetzung der Haushalte /

Haushaltssicherungskonzepte der kommenden Jahre sowie für die Überarbeitung relevanter

Satzungen (z. B. Entgeltordnung, Vereinsförderrichtlinie).

Somit ist eine Aktivierung dieses Objektes, als Objekt einer freiwilligen Aufgabe,

grundsätzlich ausgeschlossen bzw. stünde unter dem Vorbehalt der Kostenfreistellung der

Stadt durch den Nutzer.

 

 

 

Die Möglichkeit der Nutzung des kommunalen, in Nutzung befindlichen, Objektes

Lauchhammerstr. 3 wurde geprüft. Eine Nutzung dieses Objektes wäre jedoch

nur mit einem enormen finanziellen Aufwand und umfassenden Baumaßnahmen (keine

Sanitäreinrichtungen) verbunden.

 

Da die Nutzung des Objektes Lauchstraße 11 vorerst nur vorübergehend, bis zur

Fertigstellung des Ortsteilzentrum Grünewalde, erfolgen soll, erscheint die Aktivierung dieses

Objektes die zweckmäßigste und wirtschaftlichste Variante.

 

Nach Neuinstallation des Elektro-Hauptanschlusses (ca. 1.500,00 €), Aktivierung der

Heizungsanlage (ca. 500,00 €) sowie diverser Kleinstreparaturen ist das Objekt zeitnah

bezugsfertig.

 

Die Betriebskosten belaufen sich auf monatlich ca. 500,00 € (Strom, Wasser Wärme).

Die Erstattung durch den Verein beträgt gem. § 3 Abs. 2 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt

Lauchhammer vom 01.01.2017 60% der Kosten (300,00 €).

 

Erklärung der angesetzten Erträge und Aufwendungen:

 

Vorausgesetzt wird eine Nutzung ab 01.04.2017 bis vorerst 30.06.2019

 

Erträge   20172.700,00 € =   9 Monate x 300,00 € Betriebskostenerstattung

  20183.600,00 € = 12 Monate x 300,00 € Betriebskostenerstattung

  2019 1.800,00 € =   6 Monate x 300,00 € Betriebskostenerstattung

 

Aufwendungen    20177.000,00 € =    9 Monate x 500,00 € Betriebskosten + 2.500 € Aktivierung

  2018  6.000,00 € = 12 Monate x 500,00 € Betriebskosten

  2019 3.000,00 € =   6 Monate x 500,00 € Betriebskosten

 


Finanzielle Auswirkungenja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[ x  ] Nein

 

Produkt:

111.3.04

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

111.3.04.03

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

431006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

441110 Miete

441132 Betriebskosten 521110 Unterhaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2017

davon
2018

davon
2019

davon
2020

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


8.100,00

16.000,00


2.700,00

7.000,00


3.600,00

6.000,00


1.800,00

3.000,00


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlagen

Anlage Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2017/003/VI (402 KB)