Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, unter der Voraussetzung der Gründung des Grünewalder Dorfjugend e. V. durch die Jugendinitiative Grünewalder Dorfjugend das Objekt Lauchstraße 11 (Flur 2, Flurstück 69 in der Gemarkung Grünewalde) als Vereinsobjekt, vorerst für den Zeitraum ab der Gründung, jedoch frühestens ab dem 01.04.2017 bis 31.06.2019 zur Nutzung durch den v. g. Verein zu aktivieren und befristet für diesen Zeitraum die Bezuschussung der Betriebskosten gemäß § 3 Abs. 2 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer zu gewährleisten (40%).
Sachverhalt
Auf Initiative von Jugendlichen des Ortsteiles Grünewalde entstand Ende des Jahres 2016 die Grünewalder Dorfjugend. Die Jugendinitiative bereitet derzeit die Gründung des Grünewalder Dorfjugend e. V. vor, der jedoch erst mit der Eintragung im Vereinsregister rechtsfähig wird (§21 BGB). Es ist beabsichtigt, die Anmeldung zur Eintragung des Vereins in das Vereinsregister bis spätestens 30.04.2017 zu vollziehen.
Der künftige Verein hat ca. 25 Mitglieder. Der Vorstand wird aus derzeitiger Sicht aus folgenden Mitgliedern bestehen:
Paul Meyer Maasbergstraße 1 01979 Lauchhammer
Nadja Richter Lindenplatz 10 01979 Lauchhammer
Niklas Arlt Ziegeleiweg 12 01979 Lauchhammer
Kassenwartin Franziska Lorenz Lauchstraße 26 01979 Lauchhammer
Schriftführer Michael Schultz Lauchstraße 9 01979 Lauchhammer
Die Grünewalder Dorfjugend sucht einen Vereinsraum bzw. ein Vereinsgebäude.
Gem. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 03.12.2014, Beschluss-Nr.14/12/47 (BV 2014/028/VI) ist die Rahmenrichtlinie „Perspektivische Konzentration der Kommunalen Objekte / Vereinsobjekte auf Kernobjekte“ Handlungsgrundlage für die Planung und Durchführung/Umsetzung der Haushalte / Haushaltssicherungskonzepte der kommenden Jahre sowie für die Überarbeitung relevanter Satzungen (z. B. Entgeltordnung, Vereinsförderrichtlinie). Somit ist eine Aktivierung dieses Objektes, als Objekt einer freiwilligen Aufgabe, grundsätzlich ausgeschlossen bzw. stünde unter dem Vorbehalt der Kostenfreistellung der Stadt durch den Nutzer.
Die Möglichkeit der Nutzung des kommunalen, in Nutzung befindlichen, Objektes Lauchhammerstr. 3 wurde geprüft. Eine Nutzung dieses Objektes wäre jedoch nur mit einem enormen finanziellen Aufwand und umfassenden Baumaßnahmen (keine Sanitäreinrichtungen) verbunden.
Da die Nutzung des Objektes Lauchstraße 11 vorerst nur vorübergehend, bis zur Fertigstellung des Ortsteilzentrum Grünewalde, erfolgen soll, erscheint die Aktivierung dieses Objektes die zweckmäßigste und wirtschaftlichste Variante.
Nach Neuinstallation des Elektro-Hauptanschlusses (ca. 1.500,00 €), Aktivierung der Heizungsanlage (ca. 500,00 €) sowie diverser Kleinstreparaturen ist das Objekt zeitnah bezugsfertig.
Die Betriebskosten belaufen sich auf monatlich ca. 500,00 € (Strom, Wasser Wärme). Die Erstattung durch den Verein beträgt gem. § 3 Abs. 2 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 01.01.2017 60% der Kosten (300,00 €).
Erklärung der angesetzten Erträge und Aufwendungen:
Vorausgesetzt wird eine Nutzung ab 01.04.2017 bis vorerst 30.06.2019
Erträge 20172.700,00 € = 9 Monate x 300,00 € Betriebskostenerstattung 20183.600,00 € = 12 Monate x 300,00 € Betriebskostenerstattung 2019 1.800,00 € = 6 Monate x 300,00 € Betriebskostenerstattung
Aufwendungen 20177.000,00 € = 9 Monate x 500,00 € Betriebskosten + 2.500 € Aktivierung 2018 6.000,00 € = 12 Monate x 500,00 € Betriebskosten 2019 3.000,00 € = 6 Monate x 500,00 € Betriebskosten
Finanzielle Auswirkungenja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ x ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen Anlage Lageplan
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||