Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt den Bestand der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (lt. § 1 Abs. 7 BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lausitzer Zeitreisen“.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium Stand vom 01.06.2018: Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan hat mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt 4/2017 seine Rechtskraft erlangt. Der Vorgang ist abgeschlossen.
Stand vom 07.06.2017: Die Unterlagen werden zur Genehmigung eingereicht.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||