Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt den Bestand der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (lt. § 1 Abs. 7 BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lausitzer Zeitreisen“.
29.03.2017 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 17/03/09
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)