Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes vom 23. März 2011 den geprüften Jahresabschluss der Stadt Lauchhammer per 31.12.2008 einschließlich Übersichten und Anhang.
01.06.2011 - Hauptausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
08.06.2011 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 4 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 11/03/08
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)