Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 2. Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer (Feuerwehrsatzung) vom 11. Juni 2007 gemäß der Anlage 1.
Sachverhalt
In der 1. Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer (Feuerwehrsatzung) wurden für das Hilfeleistungs- Löschfahrzeug 10/6 (HLF 10/6) Werte des ausgesonderten Löschfahrzeuges 16 angenommen. Nach einem Jahr Laufzeit im Jahr 2010 sind Einsatzstunden und Unterhaltungskosten vorhanden und können entsprechend der Aufwendungen kalkuliert werden.
Im Punkt 2 -Eingesetzte Einsatzfahrzeuge- der Anlage 1 -Tabelle der Tarife für den Kostenersatz- wird der Punkt 2.13 für das Schlauchboot angefügt.
Der Punkt 3 -Eingesetzte Geräte- der Anlage 1 -Tabelle der Tarife für den Kostenersatz- wird gestrichen. Diese Geräte sind Bestandteil der Einsatzfahrzeuge und darin kalkuliert.
Der Punkt 4 -Verbrauchsmittel- der Anlage 1 wird der Punkt 3.
Die weiteren Positionen der Anlage 1 – Tabelle der Tarife für den Kostenersatz – Lfd. Nr. 1.1 sowie 2.1 bis 2.13 sind nach den tatsächlichen Aufwendungen im Jahr 2010 neu kalkuliert worden.
Finanzielle Auswirkungen ja
Alle Beträge in EUR.
Anlagen
Anlage 1: 2. Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer (Feuerwehrsatzung) mit der Anlage 1 Tabelle der Tarife für den Kostenersatz Anlage 2: Kalkulation der Kosten
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