Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Beschlussfassung des Jahresabschlusses der Stadt Lauchhammer zum 31.12.2008 einschließlich Übersichten und Anhang die in diesem Zeitraum tätig gewesene Hauptverwaltungsbeamtin der Stadt Lauchhammer zu entlasten.
Sachverhalt
Das Rechnungsprüfungsamt hat für den Jahresabschluss 2008 entsprechend § 102 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) von der Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Gebrauch gemacht.
Gemäß § 104 Abs. 1 und 2 BbgKVerf erstreckte sich die Prüfung des Jahresabschlusses, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Vorschriften eingehalten worden sind. Es ist auch zu prüfen, ob Risiken, die die stetige Aufgabenerfüllung und die Haushaltswirtschaft der Gemeinde gefährden, zutreffend dargestellt sind.
In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung mit einzubeziehen.
Die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 sind zusammengefasst in einem Schlussbericht dargestellt worden. Dieser Schlussbericht beinhaltet entsprechend § 104 Abs. 4 BbgKVerf eine Bewertung zum Jahresabschluss einschließlich des Vorschlags zur Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten.
Nach Beschluss des geprüften Jahresabschlusses ist der Hauptverwaltungsbeamte zu entlasten.
Angesichts des immensen Seitenumfanges des Jahresabschlusses und des Prüfberichtes der WIKOM AG vom 23. März 2011 besteht für die Stadtverordneten im Amt Finanzverwaltung die Möglichkeit der Einsichtnahme in v. g. Unterlagen. Es wird um Ihr Verständnis für diese Vorgehensweise gebeten.
Finanzielle Auswirkungen nein
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