Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2011/012/V  

 
 
Betreff: Anpassung der Abgrenzungssatzung der Stadt Lauchhammer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. Bieback
Federführend:Amt IV Bearbeiter/-in: Fechner, Jana
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
25.05.2011 
9. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
01.06.2011 
11. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
08.06.2011 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (11/03/13)
Anlagen:
Betrachtungsraum Ortsteile/Stadtteile

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Abgrenzungssatzung der Stadt Lauchhammer nach § 34 Abs. 4 Ziffer 1 BauGB entsprechend der örtlichen Gegebenheiten neu zu fassen.

 

 


Sachverhalt

 

Die Abgrenzungssatzung wurde im Rahmen der Erstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer erarbeitet. Sie ist Bestandteil des wirksamen Flächennutzungsplanes. Der Aufstellungsbeschluss für die Erstellung der Abgrenzungssatzung wurde am 04.05.1994 durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst. Die ortsübliche Bekanntmachung der Satzung erfolgte am 26.04.1996. Damit war die Satzung zur Abgrenzung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile rechtskräftig.

 

Inhalt der Abgrenzungssatzung ist die räumliche Abgrenzung des unbeplanten Innenbereiches vom Außenbereich durch eine Linie. Die Abgrenzung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile vom unbebauten Außenbereich ergibt sich aus der tatsächlichen örtlichen Situation. Grundlage dieser Abgrenzung war die zur Zeit der Erstellung vorliegende topographische Karte. Die heute vorliegende ALK (Automatisierte Liegenschaftskarte) ist wesentlich genauer. Bei Vergleichen zwischen der Abgrenzungssatzung und der ALK kam es vielfach zu unterschiedlichen Auslegungen, die auch auf das Alter der Satzung zurück zu führen sind.

 

Nach intensiver Diskussion der Probleme mit dem zuständigen Amt für Planung und Wirtschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wurde die Empfehlung gegeben, die Abgrenzungssatzung komplett zu überarbeiten und neu zu fassen.

 

Die örtlichen Bedingungen haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Viele Gebäude wurden zurückgebaut oder neu errichtet. Der planerische Rahmen muss entsprechend angepasst werden. Die Abgrenzungssatzung wird für das gesamte Stadtgebiet an die gegenwärtigen örtlichen Gegebenheiten angepasst. Die Überarbeitung der Satzung erfolgt Orts- bzw. Stadtteilweise (siehe Anlage).

 

 


Finanzielle Auswirkungen                                                                                    nein

 

 


Anlagen

 

Betrachtungsraum Ortsteile/Stadtteile

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Betrachtungsraum Ortsteile/Stadtteile (3041 KB)