Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Abgrenzungssatzung der Stadt Lauchhammer nach § 34 Abs. 4 Ziffer 1 BauGB entsprechend der örtlichen Gegebenheiten neu zu fassen.
Sachverhalt
Die Abgrenzungssatzung wurde im Rahmen der Erstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer erarbeitet. Sie ist Bestandteil des wirksamen Flächennutzungsplanes. Der Aufstellungsbeschluss für die Erstellung der Abgrenzungssatzung wurde am 04.05.1994 durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst. Die ortsübliche Bekanntmachung der Satzung erfolgte am 26.04.1996. Damit war die Satzung zur Abgrenzung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile rechtskräftig.
Inhalt der Abgrenzungssatzung ist die räumliche Abgrenzung des unbeplanten Innenbereiches vom Außenbereich durch eine Linie. Die Abgrenzung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile vom unbebauten Außenbereich ergibt sich aus der tatsächlichen örtlichen Situation. Grundlage dieser Abgrenzung war die zur Zeit der Erstellung vorliegende topographische Karte. Die heute vorliegende ALK (Automatisierte Liegenschaftskarte) ist wesentlich genauer. Bei Vergleichen zwischen der Abgrenzungssatzung und der ALK kam es vielfach zu unterschiedlichen Auslegungen, die auch auf das Alter der Satzung zurück zu führen sind.
Nach intensiver Diskussion der Probleme mit dem zuständigen Amt für Planung und Wirtschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wurde die Empfehlung gegeben, die Abgrenzungssatzung komplett zu überarbeiten und neu zu fassen.
Die örtlichen Bedingungen haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Viele Gebäude wurden zurückgebaut oder neu errichtet. Der planerische Rahmen muss entsprechend angepasst werden. Die Abgrenzungssatzung wird für das gesamte Stadtgebiet an die gegenwärtigen örtlichen Gegebenheiten angepasst. Die Überarbeitung der Satzung erfolgt Orts- bzw. Stadtteilweise (siehe Anlage).
Finanzielle Auswirkungen nein
Anlagen
Betrachtungsraum Ortsteile/Stadtteile
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||