Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Abgrenzungssatzung der Stadt Lauchhammer nach § 34 Abs. 4 Ziffer 1 BauGB entsprechend der örtlichen Gegebenheiten neu zu fassen.
Beratungsergebnis:
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