Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2011/006/V  

 
 
Betreff: Geprüfter Jahresabschluss 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Amt II Bearbeiter/-in: Fechner, Jana
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
26.05.2011      ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
01.06.2011 
11. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
08.06.2011 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (11/03/08)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes vom 23. März 2011 den geprüften Jahresabschluss der Stadt Lauchhammer per 31.12.2008 einschließlich Übersichten und Anhang.

 

 


Sachverhalt

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2008 – bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung,

Teilrechnungen, Bilanz und Rechenschaftsbericht sowie die den Jahresabschluss erläuternden Anlagen (Anhang, Anlagenübersicht, Forderungsübersicht und Verbindlichkeitenübersicht) wurden unter Einbeziehung der Buchführung der Stadt Lauchhammer von der WIKOM AG geprüft.

 

Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss.

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses hat die Stadt Lauchhammer von der Bestimmung des § 141 Abs. 21 BgbKVerf Gebrauch gemacht und Berichtigungen der Eröffnungsbilanz vorgenommen.

 

Im Ergebnis der Prüfung der Einhaltung des Haushaltsplanes 2008, die durch die WIKOM AG stichprobenartig vorgenommen wurde, konnte festgestellt werden, dass die Abwicklung des Haushaltsplanes 2008 ordnungsgemäß erfolgte.

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2008 vermittelt unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Lauchhammer.

 

Angesichts des immensen Seitenumfanges des Jahresabschlusses und des Prüfberichtes der WIKOM AG vom 23. März 2011 besteht für die Stadtverordneten im Amt Finanzverwaltung die Möglichkeit der Einsichtnahme in v. g. Unterlagen. Es wird um Ihr Verständnis für diese Vorgehensweise gebeten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen                                                                                    nein