Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung der Stadt Lauchhammer über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung) gemäß Anlage.
Sachverhalt
Den Anlass für die Erarbeitung dieser Beschlussvorlage bildete die Diskussion über die von der Fraktion Die Linke/L-PUR eingereichte Beschlussvorlage Nr. 2010/012/V/BV zur Verleihung des Ehrenbürgerrechtes der Stadt Lauchhammer posthum an Herrn Heinz-Karl Kummer, die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 16. März 2011 zurückgestellt worden ist.
Mit der Satzung der Stadt Lauchhammer über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung) verfügt die Stadt Lauchhammer zukünftig über einheitliche Regelungen zur öffentlichen Anerkennung und Ehrung langjähriger Verdienste bzw. besondere Einzelleistungen zum Wohle und Ansehen der Stadt Lauchhammer.
Finanzielle Auswirkungen nein
Anlagen Satzung der Stadt Lauchhammer über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung)
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