Entscheidung über den Antrag des AC Lauchhammer e.V. auf Zuwendung zur Durchführung der Investitionsmaßnahme "Dachdämmung" Objekt G.-Herwegh-Straße 12a, Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt eine Anhebung des Erfrischungsgeldes für Wahlhelfer auf 50 Euro pro Person (Wahlvorsteher eines Wahllokales 70 Euro).
05.12.2017 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 14 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 17/12/41
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)