Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2011/009/V 1.Ä.  

 
 
Betreff: 1. Änderung der Ehrungssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Recht Bearbeiter/-in: Thielicke, Karina
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
29.11.2017 
15. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2017 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (17/12/33)
Anlagen:
Anlage zu BV 2011/009/V 1.Ä.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung) vom 10. Juni 2011 gemäß Anlage.

 


 

 

 

 

Sachverhalt

 

Gemäß § 6 Absatz 3 Satz 2 der Ehrungssatzung ist durch den hauptamtlichen Bürgermeister das schriftliche Einverständnis zur Ehrung Vorgeschlagenen einzuholen.

 

In der Vergangenheit sind vor Beschlussfassung über die Ehrungen durch die Stadtverordnetenversammlung der v.g. Vorschrift entsprechend vom hauptamtlichen Bürgermeister die jeweiligen Ehrenverständniserklärungen vollumfänglich eingeholt worden. In einem Fall jedoch ist ein Antrag für eine Ehrung von der Stadtverordnetenversammlung nicht angenommen bzw. abgelehnt worden, was in erster Linie bei der zur Ehrung vorgeschlagenen Person große Enttäuschung verursachte.

 

Um eine Wiederholung eines solchen Falles auszuschließen, wird vorgeschlagen, § 6 Absatz 3 Satz 2 ersatzlos zu streichen. Recherchen ergaben, dass insbesondere viele Städte bereits auf eine solche Formulierung in deren Ehrungssatzungen verzichten.

 

 

Synopse

 

 

Satzung der Stadt Lauchhammer über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung) vom 10. Juni 2011

 

1. Änderung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung) vom

10. Juni 2011

 

 

Präambel

 

§ 6 Antragstellung

 

3. Der hauptamtliche Bürgermeister prüft die

    nach Absatz 2 eingereichten Unterlagen

    auf Vollständigkeit.

    Das schriftliche Einverständnis der zur

    Ehrung Vorgeschlagenen ist durch den

    hauptamtlichen Bürgermeister einzu-

    holen. Der hauptamtliche Bürgermeister

    informiert den Antragsteller schriftlich

    über das Ergebnis der Vorprüfung und

    wann er dessen Antrag der Stadt-

    verordnetenversammlung zur Beschluss-

    fassung vorlegt.

 

 

Präambel

 

§ 6 Antragstellung

 

3. Der hauptamtliche Bürgermeister prüft

    die nach Absatz 2 eingereichten Unter-

    lagen auf Vollständigkeit.
    Er informiert den Antragsteller schriftlich

    über das Ergebnis der Vorprüfung und

    wann er dessen Antrag zur Beschluss-

    fassung vorlegt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen: nein

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2017

davon
2018

davon
2019

davon
2020

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlagen

1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung) vom 10. Juni 2011

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu BV 2011/009/V 1.Ä. (42 KB)