Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung) vom 10. Juni 2011 gemäß Anlage.
Sachverhalt
Gemäß § 6 Absatz 3 Satz 2 der Ehrungssatzung ist durch den hauptamtlichen Bürgermeister das schriftliche Einverständnis zur Ehrung Vorgeschlagenen einzuholen.
In der Vergangenheit sind vor Beschlussfassung über die Ehrungen durch die Stadtverordnetenversammlung der v.g. Vorschrift entsprechend vom hauptamtlichen Bürgermeister die jeweiligen Ehrenverständniserklärungen vollumfänglich eingeholt worden. In einem Fall jedoch ist ein Antrag für eine Ehrung von der Stadtverordnetenversammlung nicht angenommen bzw. abgelehnt worden, was in erster Linie bei der zur Ehrung vorgeschlagenen Person große Enttäuschung verursachte.
Um eine Wiederholung eines solchen Falles auszuschließen, wird vorgeschlagen, § 6 Absatz 3 Satz 2 ersatzlos zu streichen. Recherchen ergaben, dass insbesondere viele Städte bereits auf eine solche Formulierung in deren Ehrungssatzungen verzichten.
Synopse
Finanzielle Auswirkungen: nein
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung) vom 10. Juni 2011
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