Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt eine Anhebung des Erfrischungsgeldes für Wahlhelfer auf 50 Euro pro Person (Wahlvorsteher eines Wahllokales 70 Euro).
Sachverhalt
Die Entscheidung zum Einsatz in einem Wahllokal obliegt der zuständigen Behörde. Der grundlegende Gedanke sollte hier immer in Richtung Freiwilligkeit gerichtet sein.
Finden sich nicht genug Freiwillige, können seitens der Verwaltung im nächsten Schritt Mitglieder für die örtlichen Wahlvorstände bestimmt werden. Hierbei wird dann in den meisten Fällen auf Angehörige des öffentlichen Dienstes zurückgegriffen. Diesen steht die Möglichkeit offen, ihren Einsatz als Arbeitszeit anrechnen zu lassen. Sollte dann noch Personal benötigt werden, kann die Verwaltung auf den Bürger an sich zurückgreifen und diesen verpflichten.
Da der öffentliche Dienst personell aus unserer Sicht die bestehende Lücke füllen kann, ohne auf vorgenannte Verpflichtung zurückgreifen zu müssen, besteht gegenüber zum freiwilligen Helfer eine größtmögliche Diskrepanz zur Entlohnung dieser eigentlichen Bürgerpflicht.
Um auch hier wieder einen Anreiz zur einfachen Gewinnung freiwilliger Wahlhelfer zu schaffen, schlägt die Fraktion Spektrum eine Anhebung des Erfrischungsgeldes auf 50 Euro pro Person und Einsatz (Wahlvorsteher eines Wahllokales 70 Euro) vor.
Finanzielle Auswirkungenja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ x ] Nein
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Christian Lisk Sigrid EulerDieter Fankhänel Fraktionsvorsitzender FraktionsmitgliedFraktionsmitglied
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